IHK Nord Westfalen

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Dienstag, 22.05.2012

Seiten-Nummer: P00853

.Straßenverkehr

(Foto: mankale - Fotolia.com)

IHK nimmt Stellung zu Verkehrsplanung

Innerörtlicher Verkehr 

Die IHK schaltet sich in die städtische Verkehrsplanung ein. Bei der Erarbeitung innerstädtischer Verkehrskonzepte wird die IHK als Interessenvertreterin der Gesamtwirtschaft von den Kommunen in der Regel um eine Stellungnahme gebeten. Mit Vorschlägen und Kritik ist die IHK dabei bemüht, eine sowohl den Interessen der Stadt als auch der innerstädtischen Wirtschaft gerecht werdende Lösung zu finden. Ob City-Sperrung, Straßenführung, Parkbeschränkung oder Straßenbaumaßnahmen: Die IHK spricht mit, damit die Unternehmen, Geschäfte und Gaststätten für Kunden und Lieferanten erreichbar bleiben.

Parkerleichterungen möglich: Handwerker-/Gewerbeparkausweis

Die Ausnahmeregelung für das kostenlose Parken von Handwerker-Service- und Werkstattfahrzeugen vor Ort bei den Kunden in Verbotsbereichen (sogen. Handwerkerparkausweis) ist auf handwerksähnlich tätige Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammern ausgedehnt worden.

Ebenfalls können Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe mit einer Ausnahmegenehmigung in den Berechtigtenkreis des Anwohnerparkens am Betriebssitz einbezogen werden, auch wenn dort kein Wohnsitz besteht.

Anträge für die Parkerleichterung sind bei den Verkehrs-/Ordnungsbehörden am Firmensitz zu stellen.

Ansprechpartner

Joachim Brendel

Joachim Brendel

Telefon 0251 707-209

Telefax 0251 707-383

Email an <strong>Joachim Brendel</strong>

Geschäftsführer Handel und Verkehr

 

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