IHK Nord Westfalen

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Donnerstag, 11.03.2010

Seiten-Nummer: P00075

.Basiswissen Steuern

(Foto:RRF - www.fotolia.com)

Merkblatt: Hinweise zu Buchführung und Unternehmensteuern

Aufgrund der Unternehmensteuerreform ergaben sich ab 1. Januar 2008 auch viele steuerliche Änderungen für Gründer/innen. Das IHK- Merkblatt zu den steuerlichen Pflichten für Gründer/innen wurde der aktuellen Rechtslage angepasst.

.Basiswissen Einkommensteuer

Einkommensteuer

Hier finden Sie eine kurze Einführung zu wichtigen Fragen wie:

  • Welche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
  • Wann ist die Steuererklärung abzugeben
  • Wie hoch ist der Steuertarif? sowie
  • Zu Grundsätzen und einzelnen Aspekten der Einkommensteuer, wie Veranlagungszeitraum, Veranlagungsarten, Einkünfte aus Unternehmens- bzw. Gesellschaftsbeteiligungen, Werbungskosten und Sonderausgaben

.Basiswissen Umsatzsteuer

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer 

Jede Warenlieferung und Dienstleistung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegt der Umsatzsteuer. Ebenso sind die Einfuhr bzw. der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen im Inland gegen Entgelt sowie die Entnahme von Waren und Dienstleistungen aus dem Unternehmen für nicht unternehmerische Zwecke der Umsatzsteuer (USt; Mehrwertsteuer) zu unterwerfen, soweit nicht besondere Befreiungsvorschriften anzuwenden sind. Einzelheiten regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG).

.Basiswissen Einnahmenüberschussrechnung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 

Was ist das?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Form der Gewinnermittlung. Sie ist eine Gegenüberstellung von tatsächlich erhaltenen Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und tatsächlich geleisteten Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Der Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Selbstverständlich gilt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auch für die Errechnung eines etwaigen Betriebsverlustes. Diese Methode der Gewinnermittlung steht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Eine Verpflichtung, mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) den Gewinn zu ermitteln, besteht nicht.

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Dr. Christoph Asmacher

Dr. Christoph Asmacher

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Email an <strong>Dr. Christoph Asmacher</strong>

 
Evelyn Wolpert

Evelyn Wolpert

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Telefax 0251 707-387

Email an <strong>Evelyn Wolpert</strong>

 

Wichtige Hinweise

GbR: Gründung und Steuern

  • Merkblatt Gründung GbR
    ( PDF - 126,78 KB)
    Wenn mehrere Personen gemeinsam ein kleingewerbliches oder freiberufliches Unternehmen starten möchten, bilden sie häufig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Ein besonderes Augenmerk ist bei dieser Rechtsform auf bestehende Haftungsrisiken, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Regelungen zur Gewinnverteilung und steuerrechtliche Besonderheiten zu werfen – hierüber soll das vorliegende Merkblatt informieren.

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