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Donnerstag, 11.03.2010

Seiten-Nummer: P00076

.Erbschaftsteuer

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Die Deutsche Bundesbank hat per 4. Januar 2010 für die Bewertung nicht börsenorientierter Aktien einen Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §203 Abs. 2 BewG i.H. von 3,98% errechnet. Über die Mitteilung des BMF hinaus gilt dieser Zins nicht nur für nicht börsenorientierte Aktien, sondern für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften schlechthin sowie für Betriebsvermögen und (Anteile an) Personengesellschaften, §§ 199, 200 BewG.

.Erbschaftsteuerreformgesetz

(Foto: Thomas Aumann - www.fotolia.com)

Gleichlautende Ländererlasse vom 25. Juni 2009

Diese noch ausstehenden Erlasse betreffen die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes bzw. die Anwendung der §§ 11, 95 - 109 und 199 ff. BewG. Sie wurden im Bundessteuerblatt 2009 Teil I Seiten 698 ff. bzw. 713 ff. veröffentlicht.

.Erbschaftsteuerliche Grundstücksbewertung

Niedriger gemeiner Wert bei der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung

Der BFH hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 2008 – Az. II R 19/08 – zu den Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes bei der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung Stellung genommen. Das Finanzamt kann nur nach begründeter Auseinandersetzung mit dem Sachverständigengutachten von dessen Wertermittlung abweichen.

.Erbschaftsteuer

Verschonungsabschlag bei unwiderruflicher Übertragung der Gesellschaftsrechte

Der BFH hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2008 – Az. II R 34/07 – bekräftigt, dass die Anwendung der Verschonungsregelung des § 13a ErbStG 1997 voraussetzt, dass der Erwerber Mitunternehmer werden muss; dies ist ausgeschlossen, wenn sich der Schenker/Nießbraucher die Ausübung der übertragenen Gesellschafterrechte vorbehält.

.Ausländische Erbschaftsteuer

Mangelnde Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 12. Februar 2009 (Rechtssache C-67/08), dass die doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer von Kapitalvermögen, das in verschiedenen EU-Staaten angelegt ist, nicht generell einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt.

.Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren 

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 7. Januar 2009 den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Bewertung von Betriebsvermögen bekannt gegeben. Er beträgt 3,61 %. Für Übertragungen von Betriebsvermögen im Jahr 2009 ist demnach ein Kapitalisierungsfaktor von (1/ [3,61 % + 4,5 %] =) 12,33 zugrunde zu legen. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt.

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Erbschaftsteuerreform

Erbschaften und Schenkungen

  • Vorläufige Steuerfestsetzung bei Erbschaften und Schenkungen aufgehoben.
    Nach Inkrafttreten des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zum 1.1.2009 werden Steuerfestsetzungen für Übertragungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr generell für vorläufig erklärt. Entsprechende Ländererlasse werden aufgehoben. Als Anlagen finden Sie den diesbezüglichen Ländererlass vom 2. Januar 2009 sowie die Veröffentlichung des ErbSt-Reformgesetzes im Bundesgesetzblatt I Nr. 66, Ausgabedatum 31. Dezember 2008.
  • Ländererlass
    ( PDF - 18,42 KB)
  • Veröffentlichung ErbStRG
    ( PDF - 369,36 KB)

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