IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Dienstag, 22.05.2012

Seiten-Nummer: P00077

.Steuern

Steuern 004 MS Fotodesign f

(Foto:MS Fotodesign, www.fotolia.com)

Verlängerung der Einführungsfrist

ELStAM -Einführung der elektr. Lohnsteuerabzugsmerkmale

Nach der Verschiebung des Starts der ELStAM-Datenbank auf den 01.01.2013 wurde auch die Pilotphase bis September 2012 verlängert und läuft seit Ende April mit einigen Arbeitgebern und Softwareherstellern. Weitere können bis Ende Juli noch am Testverfahren teilnehmen.

 

steuern Sven Baehren Fotolia

(Foto:Sven Baehren, www.fotolia.com

Kein Zufluss von steuerpflichtigem Arbeitslohn

Zahlungen auf ein Zeitwertkonto

Zahlungen auf das Zeitwertkonto für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führen nach einem aktuellen Urteil des FG Hessen nicht bereits zum Zeitpunkt der Einzahlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, sondern erst im Zeitpunkt der Auszahlung im Rahmen der Freistellung.

 

bildung 020 richard villalon Fotolia com

Foto:Richard Villalon - fotolia.com

Berufsbegleitendes Studium

Übernahme von Studiengebühren durch Arbeitgeber

Das BMF hat Stellung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber genommen. Das Schreiben unterscheidet dabei zwischen Studium im Rahmen der Ausbildung und als Fort- und Weiterbildungsmaßnahme.

 

inter 048 Itinerant Lens Fotolia com

Foto:ItinerantLens - fotolia.com

Einkommensteuererklärung 2011

Zusätzliche Anlage N-AUS notwendig

Ab 2011 haben Arbeitnehmer mit nichtselbstständigen Tätigkeiten im Ausland im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusätzlich zu den Angaben in der Anlage N die neu eingeführte Anlage N-AUS abzugeben.

 

Foto: Maria P. - Fotolia.com

Foto: Maria P. - Fotolia.com

Einlagen bis zum 31.03.1999

Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen

Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen, die auf Wertsteigerungen bei Kapitalgesellschaftsanteilen bis zum 31.03.1999 entstanden, sind auch auf Einlagen und Einbringungen anwendbar.

 

Foto:Eisenhans - fotolia.com

Foto:Eisenhans - fotolia.com

2. Januar 2012

Umwandlungssteuererlass

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gibt Änderungen des Umwandlungssteuererlasses bekannt. Der Erlass enthält im Vergleich zum Entwurf, der im Mai an die Verbände versandt
worden ist, diese Änderungen.

 

Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) anwendbar

Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Urteile des BFH vom 09.06.2011 zur regelmäßigen Arbeitsstätte in allen offenen Fällen für anwendbar erklärt und gleichzeitig Kriterien zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte festgelegt.

 

Einkommens- und Lohnsteuer

Programmablaufpläne 2012 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht die Programmablaufpläne für die maschinelle und manuelle Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2012.

 

Foto: Pe Jo - Fotolia.com

Foto: Pe Jo - Fotolia.com

Verschiebung des Starttermins

Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gibt bekannt, dass die ELStAM-Datenbank nicht wie geplant zum 1. Januar 2012 für alle Arbeitgeber an den Start gehen kann.

 

Foto: M. Rullkoetter - Fotolia.com

Foto: M. Rullkoetter - Fotolia.com

Definitivbelastung durch Mindesbesteuerung

Aussetzung von Steuerbescheiden

Die Vollziehung von Steuerbescheiden kann in Fällen der Definitivbelastung durch Mindestbesteuerung ausgesetzt werden.

 

Foto: S.R. Halifax - Fotolia.com

Foto: S.R. Halifax - Fotolia.com

Bewertung der unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung

Erstattung von Tagegeldern

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zum Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) Stellung genommen und das Urteil für anwendbar erklärt.

 

Foto: Fotolia.com

Foto: Fotolia.com

Anwendungsschreiben

E-Bilanz

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Anwendungsschreiben zu § 5b EStG und weitere Details zur Anwendung der E-Bilanz bekannt gegeben.

 


industrie 032 Lieferant Foto

Foto: Lieferant/Fotolia.com

BFH Urteile

Regelmäßige Arbeitsstätte

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen in drei Verfahren die bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann.

 

Steuern 004 MS Fotodesign f

Foto: Fotodesign/Fotolia.com

Aktuelles zu ELStAM

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Am 1. Januar 2012 soll die ELStAM-Datenbank allen Arbeitgebern zur Verfügung stehen. Ein umfangreiches FAQ-Dokument steht jetzt zur Verfügung.

 

Programmablaufpläne

Lohnabrechung Dezember 2011

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung Dezember 2011 herausgegeben. Das Steuervereinfachungsgesetz soll dabei Berücksichtigung finden.

 

Aufteilung in Prozentsätzen gestaffelt nach Land

Ausländische Sozialversicherungsträger

Das Bundesfministerium für Finanzen (BMF) hat für die mögliche steuerliche Geltendmachung der jeweiligen Sonderausgaben eine Aufteilung in Prozentsätzen gestaffelt nach Land vorgenommen.

 

BFH-Urteil: Zahlung von Pauschalen

Verpflegungsmehraufwand und Werbungskostenabzug

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Grundsatz bestätigt, dass die gesetzlichen Pauschalen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden können, auch wenn dem Steuerpflichtigen kein Aufwand entstanden ist.

 

Anteil des Arbeitnehmers steuerfrei

Betriebliche Altersversorgung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Anteile des Arbeitnehmers am Gesamtbeitrag des Arbeitgebers zur Zusatzversorgungskasse steuerfrei sind.

 

Foto: Fotolia.com

Foto: Fotolia.com

Urteil vom 7. Dez. 2010

1%-Regelung

Der Bundesfinanzhof (BFH)entscheidet, dass bei Anwendung der 1%-Regelung die nicht abziehbare Umsatzsteuer nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermitteln ist.

 
gastro 007 shadowvincent Fotolia com

Foto: Shadowvincent/Fotolia.com

Keine umsatzsteuerlichen Folgen

Reisekostenabrechnung

Die Finanzverwaltung hat die Auffassung aufgegeben, dass Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen ist, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer einen höheren Betrag als den Sachbezugswert einbehält.

 

Ansprechpartner

Dr. Christoph Asmacher

Dr. Christoph Asmacher

Telefon 0251 707-204

Telefax 0251 707-257

Email an <strong>Dr. Christoph Asmacher</strong>

 

Downloads

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: