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.Monatliche Steuerinfos

Lesen Sie im März 2010 in den Steuerinfos:
Neues aus der Steuerpolitik
- Gemeindefinanzreformkommission konstituiert
- Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz
- Die Finanztransaktionssteuer ist tot – es lebe die Finanzaktivitätensteuer
- Bundestag verabschiedet EU-Richtlinien-UmsetzungsG
Aktuelles Steuerrecht
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen
- Übergangsregeln vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfte-verfahren verfassungswidrig!
- Bundesverfassungsgericht bestätigt Mindesthebesatz der Gewerbesteuer
- Abzug von Aufgabeverlusten bei § 17 EStG – Nichtanwendungserlass des BMF
- BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung haushaltsnaher Beschäftigung und Handwerkerleistungen
- Streitpunkt Lifo-Verfahren
Die ausführlichen Infos finden Sie in der Box "Monatliche Steuerinfos" auf der rechten Seite!
Sind Sie an der Zusendung eines monatlichen Steuer-Newsletters interessiert - senden Sie Ihre Email an wolpert@ihk-nordwestfalen.de, Kennwort Steuer-Newsletter
.Steuern - News
Anwendungsschreiben zum ermäßigten Steuersatz bei Beherbergungsleistungen ab 2010
Das BMF gibt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 5. März 2010 Hinweise sowohl zum unsatzsteuerlichen als auch lohnsteuerlichen Behandlung von Beherbergungsleistungen ab dem 1.1.2010. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Langtext.
- Langtext (
PDF - 72,04 KB) - BMF-Schreiben (
PDF - 94,80 KB)

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Teilnahme an EMCS zwingend erforderlich!
Das BMF weist darauf hin, dass für Steuerlagerinhaber und berechtigte - künftig registrierte - Empfänger verbrauchsteuerpflichtiger Waren eine sofortige Anmeldung zur Teilnahme am Excise Movement and Control System (EMCS) zwingend erforderlich ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben.
- BMF Schreiben EMCS (
PDF - 93,42 KB) - Link zum Zoll mit ausführlichen Darstellungen
Erdbebenkatastrophe in Haiti: Betriebsausgabenabzug, Lohnsteuer- und Beitragspflicht von Unterstützungleistungen
Das BMF hat unter dem 4.2.2010 das beiliegende Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti veröffentlicht.
Danach sind Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen als Betriebsausgaben abzugsfähig, Arbeitslohnspenden von Arbeitnehmern sind lohnsteuerfrei. Sie sind jedoch beitragspflichtig. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 SVEV begrenzt die Beitragsfreiheit auf Zuwendungen an Personen, die durch Naturkatastrophen im Inland geschädigt wurden.
Im Einzelnen behandelt das BMF-Schreiben folgende Punkte:
I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme
2. Zuwendungen an Geschäftspartner
3. Sonstige Zuwendungen
II. Lohnsteuer
1. Unterstützung an Arbeitnehmer
2. Arbeitslohnspende
III. Spenden
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
IV. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen
V. Umsatzsteuer
- BMF-Schreiben (
PDF - 49,99 KB)

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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Am 15.02.2010 veröffentlichte das BMF ein Anwendungsschreiben zu § 35a EStG. Das BMF-Schreiben setzt sich mit Anwendungsfragen und dem aktuellen Rechtsstand seit dem 01.01.2009 zur Steuerermäßigung nach dem § 35a EStG auseinander. Die letzten Änderungen durch das Konjunkturpaket I vom 21.12.2008 und das Familenleistungsgesetz vom 22.12.2008 wurden berücksichtigt.
- Lesen Sie mehr (
PDF - 50,45 KB) - BMF-Anwendungsschreiben (
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Elektronische Übermittlung der Steuerbilanzen
Nach § 5b ESTG sind Unternehmen für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2011 verpflichtet, ihre Steuerbilanzen bzw. ihre steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch dem Finanzamt zu übermitteln.
- Lesen Sie mehr (
PDF - 63,56 KB) - BMF-Schreiben (
PDF - 44,25 KB)

Spenden für Haiti - Schnell und unbürokratisch helfen
Vereinfachtes Nachweisverfahren angekündigt
Mit Schreiben vom 21. Januar 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen angekündigt, gemeinsam mit den Ländern kurzfristig ein deutlich vereinfachtes Nachweisverfahren für Spenden auf ein Sonderkonto u.a. an anerkannte Hilfsorganisationen zu vereinbaren.
Pflicht zur Angabe innergemeinschaftlicher sonstiger Leistungen in der zusammenfassenden Meldung ab dem 1. Januar 2010
Zur Umsetzung von Artikel 2 der Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistungen (ABI.EU 2008 Nr. L 44 Seite 11) in nationales Recht wurde § 18a des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2009 (BGBI Teil I Seite 2794 geändert.
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.Steuern

Online-Rechner
Kfz-Steuer: Berechnung in drei Schritten
Lange wurde über die Details der neuen Kraftfahrzeugsteuer diskutiert. Am 1. Juli tritt sie nun endgültig in Kraft. Mit dem Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums können Sie ab sofort unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011 ausrechnen. Einfach Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert eingeben - fertig.
Ansprechpartner
Merkblätter
- Merkblatt Reisekosten Inland 2009 (
PDF - 95,65 KB) - Merkblatt zur Gewerbesteuer (
PDF - 192,13 KB) - Merkblatt zur Körperschaftsteuer (
PDF) - Erstattungsstellen und Steuersätze in der EU (
PDF - 121,59 KB) - Merkblatt Pflichtangaben in Rechnungen (
PDF - 129,32 KB) - Italienische Quellensteuer auf Lizenzzahlungen (
PDF - 95,19 KB) - Merkblatt Umsatzsteuer: Warenlieferungen in der EU (
PDF - 151,93 KB) - Merkblatt Ökosteuer: Biokraft- und Heizstoffe (
PDF - 98,85 KB)
Monatliche Steuerinfos
Die Industrie- und Handelskammern geben regelmäßig zur Monatsmitte eine Steuerinfo mit Tipps und Hintergrundinformationen für die Unternehmenspraxis heraus. Wir halten diese Informationen ein Jahr lang vor.
Veranstaltungen
-
Westfälischer Steuerkreis: Mitgliederversammlung und Workshop
23. März | 17:30 Uhr | in Münster
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Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung
04. Mai | 09:45 Uhr | in Münster
-
Grundlagen des Lohnsteuerrechts
21. Juni | 09:45 Uhr | in Münster
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft
Martin-Luther-King-Weg 20
48155 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 119
- Telefax:
- 0251 707 - 388
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindungen ab Hauptbahnhof:
Linie 6 und 8
bis Haltestelle Willy-Brandt-Weg














