.Regionalplanung

Fachbeitrag Regionalplan Ruhr 2012 veröffentlicht
Übergeordnete Planung
Regionalplan
Regionalplan - Was ist das?
Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) ist ein Instrument der Regionalplanung. Er ist Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und Landesplanung einerseits, und der lokalen Bauleitplanung andererseits.
Der Regionalplan konkretisiert die Entwicklungsvorstellungen zusammenhängender Lebens- und Wirtschaftsgebiete und legt über kommunale Grenzen hinweg die Richtung für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes fest.
Rechtswirkung
Der Regionalplan entfaltet zunächst keine Drittwirkung gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern. Erst durch die Übernahme der Darstellungen in die Bauleitplanung oder im Rahmen von bestimmten Genehmigungsverfahren (z. B. bei Abgrabungen) erlangt er Rechtsgültigkeit, so dass Sie als Unternehmer betroffen sein können.
Verfahren
Wird der Regionalplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Bezirksregierung zunächst einen Entwurf. Der Entwurf des Regionalplanes wird für einen Monat bei Planänderung und für zwei Monate bei Neuaufstellung öffentlich ausgelegt. Wann, wo und wie lange welche Planänderung öffentlich ausliegt, steht in den amtlichen Bekanntmachungen der betroffenen Gemeinden.
Innerhalb des Zeitraums der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei der Bezirksregierung eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Die fristgerecht vorgetragenen Stellungnahmen werden mit den Betroffenen im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen.
Über die Änderungswünsche, die von ihnen vorgetragen werden, entscheidet der Regionalrat. Der Regionalrat beschließt auch abschließend über den Regionalplan.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen können ihre Belange im Rahmen der Offenlage gegenüber der Bezirksregierung vortragen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, auch die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hierüber zu informieren. Sie hat im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und kann so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.
Ansprechpartner

Marcus Stimler
Telefon 0209 388-116
Telefax 0209 388-101
Ansprechpartner in Gelsenkirchen

Franz-Josef Tenbensel
Telefon 02871 9903-21
Telefax 02871 9903-30
tenbensel@ihk-nordwestfalen.de
Ansprechpartner in Bocholt
Downloads
- Fachbeitrag der Wirtschaft der Regionalplanung Ruhr 2012 (
PDF - 3,31 MB) - Fachbeitrag der Wirtschaft zum LEP NRW - Hauptband (
PDF - 9,36 MB) - Fachbeitrag der Wirtschaft zum LEP NRW - Ergänzungsband (
PDF - 5,19 MB)
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