IHK Nord Westfalen

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Donnerstag, 20.06.2013

Seiten-Nummer: P00014

.Versicherungsvermittler: IHK führt Online-Register

Erlaubnispflichtiges Gewerbe

Seit dem 22. Mai 2007 gilt das neue Versicherungsvermittlerrecht. Die selbstständige Vermittlung von Versicherungen ist seitdem ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Für den Erhalt einer Erlaubnis müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Lediglich für einige Gruppen gelten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Daneben müssen sich alle Versicherungsvermittler in ein Online-Register eintragen lassen. Erlaubnis und Registrierung werden von der IHK vorgenommen.


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(Foto: Pressmaster - www.fotolia.com)

Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Antragsformulare

Die Anträge für die Erlaubnis bzw. für die Erlaubnisbefreiung stellt die IHK im Internet zum Herunterladen bereit. Den Antrag auf Registrierung im Vermittlerregister hat die IHK integriert. Die Checkliste zum Erwerb der Erlaubnis soll bei der Antrtagsstellung helfen. Weitere Fragen beantworten die IHK-Ansprechpartner.

 
Keine hohe Hürde für Ausbildung

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Sachkundeprüfung

Prüfung bei der IHK

Sachkunde im Bereich Versicherungsvermittlung ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 und § 34 e GewO. Als Nachweis dient eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK. Für die Prüfung als "Geprüfte/r Versicherungs-fachmann/-frau (IHK)" können sich Interessenten online anmelden.

 

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(Foto: Bilderbox - www.fotolia.com)

Das neue Versicherungsvertragsrecht

Verbraucherrechte gestärkt

Mit der Novellierung des Versicherungsrechts hat der Gesetzgeber die Position der Verbraucher gestärkt. Versicherungsnehmer genießen umfassende Widerrufs-, Rücktritts- und vereinfachte Kündigungsrechte. Versicherungsvermittler müssen umfangreiche Beratungs- und Informationspflichten erfüllen.

 

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