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Freitag, 24.05.2013

Seiten-Nummer: P00072

.Internationales Steuerrecht

(Foto:Karin Jaehne, fotolia.com

15.05.2013

Kaufkraftausgleich für Auslandsentsendung

Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in das Ausland entsandt werden, erhalten oft von ihrem inländischen Arbeitgeber einen Kaufkraftausgleich für höhere Lebenshaltungskosten vor Ort. Dieser Kaufkraftausgleich ist nach § 3 Nr. 64 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und das Besteuerungsrecht für das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin in Deutschland verbleibt.

Der Umfang der Steuerfreiheit des Kaufkraftausgleichs richtet sich nach den Sätzen des Kaufkraftausgleichs zu den Auslandsdienstbezügen im öffentlichen Dienst nach § 54 Bundesbesoldungsgesetz.


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(Foto:iQoncept, www.fotolia.com)

Doppelbesteuerungsabkommen

Neues DBA mit Türkei in Kraft

Seit Anfang August ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei in Kraft. Es gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011. Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Pressemeldungen.

 

Finanzen

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Formulare zur Entlastung

Ausländische Quellensteuer

Fällt im Ausland erzieltes Einkommen dort unter eine Quellenbesteuerung, so kann ein in Deutschland steuerpflichtiger Staatsbürger die Einkünfte entweder von der Besteuerung freistellen lassen oder die Quellenbesteuerung in Deutschland anrechnen lassen. Dies ist durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Die entsprechenden Formulare zur Entlastung der ausländischen Quellensteuer werden von den zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern zur Verfügung gestellt. Das Bundeszentralamt für Steuern hält ausführliche Einzelheiten dazu bereit.


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Foto:M. Ament/Fotolia.com

Doppelbesteuerungsabkommen

DBA Türkei unterzeichnet

Die Finanzminister der BRD und der Republik Türkei haben das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet.

 

Indien - Gebäude

Foto: Fotolia.com

Indien

Permanent Account Number (PAN)

Seit dem 1. April 2010 sind ausländische Empfänger von Lizenz- und einer sonstigen Quellensteuern unterliegenden Zahlungen verpflichtet, eine sogenannte Permanent Account Number (PAN) zu verwenden.


Foto: Fotolia.com

Keine Freistellung mehr für ausländische Arbeitnehmer

Dänischer Arbeitsmarktbeitrag wird Steuer

In Dänemark steuerpflichtige Personen müssen einen Arbeitsmarktbeitrag bezahlen. Unbeschränkt steuerpflichtige Personen müssen den Arbeitsmarktbeitrag von ihrem dänischen und ihrem ausländischen Arbeitseinkommen sowie von ihrem Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit zahlen.


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Neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate

Die Außenminister Deutschlands und der VAE haben am 1. Juli 2010 das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Nachdem es das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, wird es Gültigkeit rückwirkend zum 1. Januar 2009 erhalten.


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Auslandsbeteiligungen

Anzeigenpflicht mit Vordruck BZSt 2

Das BMF erläutert Einzelheiten zur Anzeigenpflicht bei Auslandsbeteiligungen, für die der Vordruck BZSt 2 zu verwenden ist. Nach § 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland ihrem Finanzamt die Gründung und den Erwerb von Betrieben im Ausland zu melden.

Zudem müssen auch Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, deren Aufgabe sowie Änderung angezeigt werden. Zu dem Erwerb von Beteilungen an Kapitalgesellschaften sind die in der AO genannten Größenmerkmale zu berücksichtigen.


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Foto: F. Castor/Fotolia.com

 
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Umsatzsteuer

Liste der Staaten mit Gegenseitigkeit

Mit Schreiben vom 25. September 2009 hat das BMF die Liste der Staaten, mit denen im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens Gegenseitigkeit besteht, neu bekannt gemacht. Das Schreiben ist mitsamt Anlagen beigefügt.

 
EU-Steuersysteme

Steuerentwicklungen in der EU

Die von Eurostat und der Europäischen Kommission herausgegebene Broschüre „Taxation Trends in the European Union (2009)“ gibt einen Vergleich über die unterschiedlichen Steuersysteme und -politiken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 
Infos zur USt-Rückerstattung

Rückerstattung der Umstazsteuer

Das Merkblatt über die Rückerstattung der französischen Umsatzsteuer für deutsche Unternehmen beanwtrotet Fragen wie: Wo ist der Antrag zu stellen? Wann muss die Rückzahlung beantragt werden? Was muss vorgelegt werden? etc.

 

Ansprechpartner

Gerhard Laudwein

Gerhard Laudwein

Telefon 0251 707-199

Telefax 0251 707-387

laudwein@ihk-nordwestfalen.de

 
Evelyn Wolpert

Evelyn Wolpert

Telefon 0251 707-229

Telefax 0251 707-387

wolpert@ihk-nordwestfalen.de

 

Doppelbesteuerungsabkommen

Entsendung von Arbeitnehmern

Weltweit

  • Steuern im internationalen Vergleich
    ( PDF - 1,29 MB)
    Grundinformationen zu Daten im In- und Ausland, die für die steuer- und finanzpolitische Diskussion wichtig sind. (60 Seiten, pdf)

Steuern in Europa

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  • Akademie der Wirtschaft

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