IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Mittwoch, 19.06.2013

Seiten-Nummer: P00073

.Gewerbesteuer / Grundsteuer

Gewerbesteuerhebesätze 2013 im Bezirk der IHK Nord Westfalen+

IHK Bezirk Nord Westfalen

Gewerbesteuerhebesätze 2013

Die IHK analysiert regelmäßig die Haushalte der Städte und Gemeinden im Kammerbezirk und prüft, ob beabsichtigte Gewerbesteuer- oder Gebührenerhöhungen gerechtfertigt oder zu hoch sind. Die IHK vergleicht auch die Gewerbesteuerhebesätze in ihrem Bezirk. Einen Überblick gibt die beigefügte Tabelle.


02.07.2012 - Neuer Ländererlass

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Am 2. Juli 2012 wurde der koordinierte Ländererlass zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen in überarbeiteter Form veröffentlicht. Diesen finden Sie in der Anlage. Er ersetzt den bisherigen Erlass vom 4. Juli 2008.

 

Festsetzungen erfolgen vorläufig

Einheitswert und Grundsteuermessbetrag

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wurde bekanntgegeben, dass die Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags ab sofort vorläufig erfolgen. Grund hierfür ist die gerichtliche Klärung der Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß sind.

 

steuern Thomas Graf Fotolia

(Foto:Thomas Graf, www.fotolia.com)

20.03.2012

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sind verfassungswidrig

Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, ob die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Zinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß sind. Das Finanzgericht Hamburg geht davon aus, dass diese Hinzurechnungen einen Verfassungsverstoß darstellen

 

Hintergrundinformationen

DIHK-Hebesatzumfrage veröffentlicht

Um über die Entwicklung der Hebesätze der Gewerbe- und der Grundsteuer zeitnah zu informieren, führt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bei den 80 IHKs jedes Jahr eine Hebesatzumfrage für die standortpolitisch wichtigen mittleren und größeren Städten und Gemeinden durch.

 

Veraltete Bewertung verfassungswidrig

Grundsteuer: Urteil des Bundesfinanzhof und Reformüberlegungen

Mit Urteil vom 30. Juni 2010 II R 60/08 stellt der Bundesfinanzhof fest, dass die veraltete Bewertung des Grundvermögens im Rahmen der Grundsteuer über den 1. Januar 2007 hinaus verfassungswidrig ist. Sie verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das jahrzehntelange Unterlassen einer neuen Grundstücksbewertung führe auch zu verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Defiziten beim Gesetzesvollzug.


Foto: LaCatrina - Fotolia.com

Foto: LaCatrina - Fotolia.com

Eine längst überfällige Reform

Erhöhung passt nicht in die Zeit

Die Wirtschaftskrise des Jahres 2009 schlägt sich jetzt in den Haushalten der Kommunen nieder. Wegen steigender Ausgabeverpflichtungen und der rezessionsbedingten Einnahmerückgänge, steigen die Defizite rasant. Dies gilt nicht nur für Münster, wo ein strukturelles Haushaltsloch von 87 Mio. Euro klafft, sondern für alle 78 Kommunen des IHK-Bezirks.

 

Foto: Bilderbox - Fotolia.com

Foto: Bilderbox - Fotolia.com

Bundesverfassungsgericht bestätigt 200 %

Mindesthebesatz für Gewerbesteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. März 2010 die Entscheidung bekannt gegeben, dass der gewerbesteuerliche Mindesthebesatz von 200 % mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: