.Rechtsprechung | Urteile
Bundesverwaltungsgericht
Generelle Altersgrenzen für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen unzulässig
Sachverständigen kann zukünftig nicht mehr nur wegen Erreichens der bisher gültigen Altersgrenzen die öffentliche Bestellung verweigert werden. Liegen alle Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung vor, ist die Bestellung unabhängig vom Alter vorzunehmen.
(Az. 8 C 24.11)
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Bedenken gegen die Eignung eines Sachverständigen
Regelmäßige Überschreitung der Bearbeitungsfristen
VG Lüneburg
Bedenken gegen die Eignung als öffentlicher Sachverständiger bestehen in der Regel, wenn der Sachverständige wiederholt gerichtliche Gutachtenaufträge zeitlich erheblich verzögert bearbeitet hat und gegen ihn deshalb in mehreren Fällen Ordnungsgelder angedroht und verhängt worden sind (Az. 5 A 51/10).
AG Saarlouis
Veröffentlichung fremder Gutachterfotos im Internet nicht erlaubt
Wer ohne Erlaubnis des Sachverständigen dessen Fotos aus einem Gutachten ins Internet stellt, verletzt die Urheberrechte des Autoren. Wobei unerheblich ist, ob er die umstrittenen Aufnahmen selber ins Netz hochgeladen oder damit ein anderes Sachverständigenbüro beauftragt hat. Die Betroffene hätte der Verurteilung durch rechtzeitiges Nachfragen bei dem ihr bekannten Urheber auf einfache Weise entgehen können. Das Recht auf umfassende Überprüfung eines Schadensgutachtens schließt jedenfalls keine unbeschränkte Weitergabe der Fotos darin und deren unerlaubte Veröffentlichung in einem öffentlichen Medium wie dem Internet ein.
Das Amtsgericht Saarlouis sah bei einem solchen Rechtsverstoß eine Strafe von 5 Euro pro Lichtbild für angemessen (Az. 26 C 1042/10).
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BGH-Urteil vom 07.06.2012
Kfz-Sachverständige
Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam.
(AZ: VI ZR 260/10)
AG Bonn vom 21.12.2010
Sachverständigenvergütung
Für die Erstattungsfähigkeit eines vorgerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens ist es unschädlich, dass das vorgerichtliche Gutachten letztlich von dem Gerichtsgutachten abweicht und somit schließlich nicht als Regulierungsgrundlage verwandt werden konnte. Das Risiko ungeeigneter Schadensermittlung ist dem Schädiger aufzubürden. ( AZ:106 C 216/10)
BGH-Urteil vom 08.02.2012
Werkstattrabatt bleibt bei der Bemessung der
30%-Grenze
Der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% übersteigenden Betrag geschätzt hat, kann den Ersatz von Reparaturkosten nur dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war. (AZ: VI ZR 79/10)
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