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Donnerstag, 23.05.2013

Seiten-Nummer: P02172

.Sachverständigenwesen

Fünf Fragen - fünf Antworten

Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?

Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen u.a.).

Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?

Immer, wenn

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll,
  • eine Sache bewertet wird,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll,
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken festgestellt werden soll 

kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben. Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?

Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen. Die Höhe der Vergütung muss mit dem Sachverständigen im Einzelfall vereinbart werden (Ausnahme: Gerichtsauftrag).

Wie finde ich den richtigen Sachverständigen?

Mit Hilfe des IHK-Sachverständigenverzeichnisses können Sachverständige zu einem Themengebiet - mit Adresse und Telefon-/Telefax-Nummer - schnell und kostengünstig ohne fremde Hilfe ermittelt werden. Einen Überblick bietet das IHK-Sachverständigenverzeichnis im Internet http://svv.ihk.de/

Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die Sachverständigenordnung enthält die Allgemeinen Bestellungsvoraussetzungen. Außerdem gibt es für einzelne Gebiete so genannte Fachliche Bestellungsvoraussetzungen. Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS), in dem die IHK Nord Westfalen wie viele andere Institutionen Mitglied ist, hat die Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für über 50 Sachgebiete im Internet (www.ifsforum.de) veröffentlicht. Die Sachverständigenbewerber können die von ihnen nachzuweisenden Bestellungsvoraussetzungen dort direkt ansehen und auch herunterladen. Ein Stichwortverzeichnis unterstützt zusätzlich die Suche nach dem bestellungsfähigen Sachgebiet.

Ansprechpartner

Angelika Hobsch

Angelika Hobsch

Telefon 0251 707-239

Telefax 0251 707-498

hobsch@ihk-nordwestfalen.de

allgemeine Auskünfte Sachverständigenwesen

 
Robert Alferink

Robert Alferink

Telefon 0251 707-361

Telefax 0251 707-498

alferink@ihk-nordwestfalen.de

Sachverständigen- und Versteigererwesen

 

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