.Recht von A bis Z

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Rechtsdurchsetzung
Was passiert, wenn ein Schuldner nicht freiwillig zahlt? Wenn Mahnungen nichts mehr nützen, hilft nur die Zwangsvollstreckung. Voraussetzung dafür ist ein so genannter Vollstreckungstitel. Der bekannteste Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil. Ein Klageverfahren ist jedoch in der Regel zeit- und kostenaufwändig.
Es lohnt sich daher, es zunächst auf einem einfacheren Weg zu versuchen - mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Versäumt es der Schuldner, sich dagegen zur Wehr zu setzen, steht am Ende des Mahnverfahrens der Mahnbescheid. Dieser ist als Titel ebenso ausreichend wie ein Urteil, aber wesentlich einfacher, schneller und kostengünstiger zu erhalten.
Im Vollstreckungsverfahren kommt es auf die Zahlungsfähigkeit des Schuldners an. Behauptet er, nicht zahlen zu können, kann man ihn zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse zwingen. Dies erfolgt durch die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung.
Erste Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren und zur eidesstattlichen Versicherung geben unsere Merkblätter:
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