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Insolvenzrecht
Unternehmerische Tätigkeit ist mit dem Risiko verknüpft, dass sich Geschäftserwartungen nicht erfüllen, Märkte plötzlich wegbrechen oder es zu Forderungsausfällen kommt. Für ein Unternehmer, das dadurch in extreme Schieflage gerät, stellt sich die Frage, ob die Insolvenz nicht ein Neuanfang sein kann. Inbesondere Geschäftsführer und Vorstände trifft zudem die gesetzliche Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen einen Insolvenzantrag zu stellen. Ansonsten droht eine persönliche Haftung.
Neben der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger hat das Insolvenzverfahren als vorrangiges Ziel, die Insolvenzmasse so weit wie möglich zu erhalten. Die Möglichkeit des Erhaltes durch Übertragung und Sanierung steht daher gleichberechtigt neben einer möglichen Verwertung des Schuldnervermögens durch Zerschlagung des Unternehmens.
Neben dem Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und juristische Personen gibt es die so genannte "Verbraucherinsolvenz". Sie bietet die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode von normalerweise sechs Jahren.
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Am 18. Juni informiert die IHK Nord Westfalen über Marktchancen in der Wachstumsregion Südostasien - auch für kleinere Unternehmen.
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