IHK Nord Westfalen

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Donnerstag, 20.06.2013

Seiten-Nummer: P02814

.Recht von A bis Z

Foto: Christopher Dodge Fotolia.com

Datenschutzrecht

Grundlage für den Datenschutz ist insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch das Grundgesetz geschützt wird. In den Bundesländern gibt es Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften überwachen und auch die Bundesregierung hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Für Unternehmen schreibt das Bundesdatenschutzgesetz ab einer bestimmen Größe vor, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragte zu benennen. Darüber hinaus rückt – angestoßen von Medienberichten über Missbrauch bei einigen Unternehmen – das Thema des Arbeitnehmerdatenschutzes mehr und mehr in den Fokus. Nähere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie hier:

Ansprechpartner

Robert Alferink

Robert Alferink

Telefon 0251 707-361

Telefax 0251 707-498

alferink@ihk-nordwestfalen.de

 

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