.Recht von A bis Z

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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
In der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer tauchen häufig Rechtsfragen auf, wie etwa zu Weihnachtsgeld, Urlaub oder Kündigungsfristen. Neben zahlreichen Spezialgesetzen gibt es eine Fülle von Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Vor der Konsultation eines Rechtsanwalts bieten sich folgende Informationsmöglichkeiten.
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist unter thematischen Telefonnummern zu erreichen (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz und max. 0,42€/Min. aus dem Mobilfunknetz). Bürgerinnen und Bürger können dort telefonische Fragen zu einzelnen Themenbereichen stellen:
- Rente: 01805 - 67 67 10
- Unfallversicherung / Ehrenamt : 01805 - 67 67 11
- Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 01805 - 67 67 12
- Arbeitsrecht: 01805 - 67 67 13
- Teilzeit / Altersteilzeit / Minijobs: 01805 - 67 67 14
- Infos für behinderte Menschen: 01805 - 67 67 15
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons können auch Ansprechpartner nennen und verschicken Informationsmaterial. Das Telefon ist von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr besetzt.
Die DIHK-Broschüre "Arbeitsrecht von A bis Z - Ratgeber für Mittelstand und Existenzgründer (A5, 94 S.) gibt einen sehr guten Überblick über alle arbeitsrechtlichen Gesetze und Bestimmungen. Checklisten, Musterschreiben und -verträge runden die Broschüre ab. Die DIHK-Broschüre ist zum Preis von 11,80 Euro beim DIHK Publikationen Service zu beziehen
Die Merkblätter der IHK Nord Westfalen zum Thema Arbeitsrecht- und Sozialversicherungsrecht finden Sie hier:
- Abmahnung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsentgelt
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Aushangpflichten für Arbeitgeber (
PDF - 80,82 KB) - Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Berufsgenossenschaft
- Beschäftigung von Minderjährigen
- Beschäftigung von Schwerbehinderten
- Betriebsverfassungsgesetz
- Einstellung von Mitarbeitern
- Gratifikation
- Krankheit von Arbeitnehmern
- Kündigungsfristen
- Kündigungsgründe und Kündigungsschutz
- Mutterschutz und Elternzeit
- Pflegezeit
- Scheinselbstständigkeit
- Tarifvertragsrecht
- Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung
- Urlaubsrecht
- Weihnachtsgeld
Ansprechpartner
Infos und Urteile zum Arbeitsrecht
Merkblätter kompakt
IHK-Magazin Wirtschaftsspiegel
Am 18. Juni informiert die IHK Nord Westfalen über Marktchancen in der Wachstumsregion Südostasien - auch für kleinere Unternehmen.
IHK-Standorte
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Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
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- Telefax:
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Geschäftszeiten
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Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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- 02871 9903 - 0
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Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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