IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Mittwoch, 19.06.2013

Seiten-Nummer: P00016

.Aktuelle Rechtsthemen

(Foto: Wessenfels - Fotolia)

(Foto: Wessenfels - Fotolia)

Übergangsfrist endet am 1. Juli 2013

Viele Finanzvermittler ohne Erlaubnis

Finanzanlagenvermittler, die noch keine Erlaubnis auf neuer Rechtsgrundlage haben, müssen sich beeilen: Am 1. Juli endet die Übergangsfrist. In das Finanzanlagenvermittlerregister hat die IHK erst 300 Vermittler eingetragen. Nach IHK-Schätzung müssten sich bis zu 2.000 registrieren lassen.

 

(Foto: Xalanx - Fotolia)

(Foto: Xalanx- Fotolia)

Nichtraucherschutzgesetz gilt ab 1. Mai 2013

Die endgültig letzten Zigaretten

Seit dem 1. Mai 2013 gilt in NRW ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten und Festzelten. Bisherige Ausnahmeregelungen laufen damit aus. Nur "echten" geschlossenen Gesellschaften ist das Rauchen in streng abgetrennten Räumen noch gestattet.

 

(Foto: Mykola - Fotolia)

Hinterlegungsoption für Kleinstkapitalgesellschaften

Informationen zu Jahresabschlüssen

Der Bundesanzeiger hat verschiedene Arbeitshilfen für Kleinstunternehmen bereitgestellt, z. B. einen Bilanznavigator. Dieser soll den Unternehmen helfen zu prüfen, ob sie die Hinterlegungsoption wählen können. Kleinstkapital-gesellschaften nach § 267a HGB können diese nur bei Jahresabschlüssen zum 31.12.2012 oder später wählen.


(Foto: Chauvin - Fotolia)

Vollstreckungsrecht

Schuldnerverzeichnis online

Die Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts erleichtert es Gläubigern titulierter Forderungen, Informationen über ihre Schuldner zu erhalten. Zum 01.01.2013 wurde ein bundesweites Online-Schuldnerverzeichnis eingeführt. Ob ein potentieller Schuldner im Register eingetragen ist, kann über das Online-Portal schnell und umfassend geprüft werden.


(Foto: bilderbox - Fotolia)

Vergaberecht

Mindeststandards für öffentliche Aufträge

Seit dem 01.05.2012 gelten in NRW Mindeststandards für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Tariftreue- und Vergabe-Gesetz NRW (TVgG-NRW) sieht unter anderem für öffentliche Auftraggeber entlastende Änderungen vor. Daneben fördert und unterstützt es gesellschaftspolitische Zwecke wie Innovation, Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz.

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: