.Recht von A bis Z

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Vergaberecht
Nach Schätzungen vergibt die öffentliche Hand jährlich weit über 100.000 Aufträge in einem Gesamtwert von rund 250 Milliarden Euro. Für Unternehmen kann es daher lohnenswert sein, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Hierbei sind jedoch bestimmte Spielregeln zu beachten. Das Vergaberecht unterscheidet dabei sowohl nach dem Auftraggeber als auch nach dem Auftragsvolumen. Unser Merkblatt "Ausschreibung öffentlicher Aufträge" gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie über Rechtsschutzmöglichkeiten für Unternehmer.
Wenn Sie sich an Ausschreibungen beteiligen wollen, liefert Ihnen das Merkblatt "Auftragsberatung in NRW" Informationen, wie Sie aktuelle Vergabeverfahren des Landes NRW finden und sich daran beteiligen können. Die IHK Nord Westfalen bietet ihren Mitgliedern an, sich dort potentiellen Auftraggebern in einem Anbieterpool zu präsentieren. Der Bund organisiert seine Ausschreibungen über eine Vergabeplattform im Internet. Eine Vielzahl von Ausschreibungen finden sich auch auf der EU-Plattform TED (tenders electronic daily), dem Vergabe-Portal "Vergabemarktplatz | Land NRW", in den Amtsblättern der Gemeinden oder bei privaten Anbietern.
Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten bei vergaberechtlichen Verstößen bei Bundes-Ausschreibungen hält das Bundeskartellamt aktuelle Hinweise bereit. Es bietet auch eine kostenlose Entscheidungssammlung von Gerichten und Vergabekammern an. Zuständig für die Überprüfung von Ausschreibungsverfahren im Bezirk der IHK Nord Westfalen ist die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster.
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