.Recht von A bis Z

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Handelsregister- und Firmenrecht
Die Eintragung im Handelsregister kann Vorteile bringen, zieht jedoch auch Pflichten nach sich. Eine Folge der Eintragung ist, dass das Unternehmen nunmehr eine so genannte "Firma" führt. Es handelt sich dabei um den Namen mit dem das Unternehmen im Rechtsverkehr aufzutreten hat. Die Firma ist besonders geschützt. Andere dürfen sie nicht ohne Weiteres verwenden. Sie kann daher auch nicht frei gewählt werden. Es gelten bestimmte Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Ob eine Firma eintragungsfähig ist, erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.
Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen können eine so genannte "Geschäftsbezeichung" verwenden. Sie kann zwar weitgehend frei gewählt werden, aber ist kaum vor Nachahmern durch Wettbewerber geschützt
Grundinformationen zu Fragen der richtigen Firma, der Handelsregistereintragung und deren rechtliche Folgen enthalten die unten aufgeführten Seiten.
Falls Sie aktuelle Registerbekanntmachungen suchen, finden Sie diese unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de.
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Stadt Münster, Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf

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Castrop-Rauxel, Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop

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Telefax 0209 388-101
Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Gladbeck, Haltern und Marl
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Der doppelte Abiturjahrgang 2013 bietet Unternehmen eine einmalige Chance, qualifizierte Nachwuchskräfte in die Betriebe zu holen. Knapp 18 000 Abiturienten werden dann die Schulen in Nord-Westfalen verlassen.
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Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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