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Samstag, 04.02.2012

Seiten-Nummer: P00691

.Recht von A bis Z

Foto: Martina Berg Fotolia.com

Handelsregister- und Firmenrecht 

Die Eintragung im Handelsregister kann Vorteile bringen, zieht jedoch auch Pflichten nach sich. Eine Folge der Eintragung ist, dass das Unternehmen nunmehr eine so genannte "Firma" führt. Es handelt sich dabei um den Namen mit dem das Unternehmen im Rechtsverkehr aufzutreten hat. Die Firma ist besonders geschützt. Andere dürfen sie nicht ohne Weiteres verwenden. Sie kann daher auch nicht frei gewählt werden. Es gelten bestimmte Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Ob eine Firma eintragungsfähig ist, erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer. 

Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen können eine so genannte "Geschäftsbezeichung" verwenden. Sie kann zwar weitgehend frei gewählt werden, aber ist kaum vor Nachahmern durch Wettbewerber geschützt 

Grundinformationen zu Fragen der richtigen Firma, der Handelsregistereintragung und deren rechtliche Folgen enthalten die unten aufgeführten Seiten.

Falls Sie aktuelle Registerbekanntmachungen suchen, finden Sie diese unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de.

Ansprechpartner

Dorothee Wackerbeck

Dorothee Wackerbeck

Telefon 0251 707-241

Telefax 0251 707-359

Email an <strong>Dorothee Wackerbeck</strong>

Stadt Münster, Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf

 
Bernd Heitmann

Bernd Heitmann

Telefon 0251 707-361

Telefax 0251 707-359

Email an <strong>Bernd Heitmann</strong>

Kreis Steinfurt

 
Ingeborg Banna

Ingeborg Banna

Telefon 0209 388-306

Telefax 0209 388-101

Email an <strong>Ingeborg Banna</strong>

Castrop-Rauxel, Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop

 
Markus Krewerth

Markus Krewerth

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Telefax 0209 388-101

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