.Recht von A bis Z
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Gewerbliche Schutzrechte
Wer sich mit einer neuen Idee oder einen neuen Marke an den Markt begibt, sollte einen wichtigen Aspekt unbedingt beachten: Vielleicht hatte schon ein anderer zuvor den gleichen Gedanken und ein Patent oder ein anderes gewerbliches Schutzrecht erworben. In diesem Fall könnte die Nutzung der "eigenen Idee" teuer werden.
Neben dem Patent gehören Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken zu den sogenannten gewerblichen Schutzrechte. Das Deutsche Patent- und Markenamt hält zu jedem gewerblichen Schutzrecht ein umfangreiches Merkblatt vor (www.dpma.de/formulare/formular.html).
Die IHK Nord Westfalen hilft Ihnen bei der Vermittlung von Kontakten und unterstützt die gewünschte Bekanntmachung Ihrer Ideen durch eine chiffrierte Veröffentlichung in der Technologiebörse (www.technologieboerse.ihk.de) im Internet.
Die neue DIHK-Broschüre "KMU und Erfindung Wie weiter?" stellt auf 176 Seiten sehr praxisbezogen dar, was eine Erfindung ausmacht und wie man sie mit Patenten und Gebrauchsmustern schützen kann. An einem praktischen Beispiel wird gezeigt, wie man am besten vorgeht, um Patente zu erwerben.
Die Broschüre ist zum Preis von 35 Euro zu beziehen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Publikationen-Service, Adenauerallee 148, 53113 Bonn; Fax-Bestellservice: 02 28 / 104-16 26 oder www.dihk.de
Die Merkblätter der IHK Nord Westfalen zum Schutz gewerblicher Bezeichnungen, zur Markenanmeldung und zum Urheberrecht finden Sie hier:
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