IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Dienstag, 22.05.2012

Seiten-Nummer: P03111

.Baurecht und Bauleitplanung

Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzungen des Bodens

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzungen des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (Planungshoheit der Gemeinde). Die Gemeinden müssen im Rahmen der Bauleitplanung die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie Fachplanungen, beispielsweise Landschaftspläne, berücksichtigen.

Nach § 4 (1) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. bei Bebauungsplanänderungen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden könnten, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird auch die IHK Nord Westfalen zum Bebauungsplanentwurf gehört. Auf der Ebene der Kommunen wird die Nutzung der Flächen in Selbstverwaltung bestimmt. Dabei wird festgelegt, von welchen Betrieben/Betriebsarten die gewerblichen Bauflächen genutzt werden können. Zu jedem neuen oder geänderten Flächennutzungs- und Bebauungsplan wird die IHK Nord Westfalen um eine gutachterlliche Stellungnahme gebeten. Diese berücksichtigt die Interessen der ansässigen und von der Planung betroffenen Unternehmen.

Auch Unternehmen können sich an der Gestaltung der Planungen beteiligen. Ausführliche Informationen bietet die IHK-Broschüre "Standorte planen und sichern".


Vorbereitende Planung

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt für die Bodennutzung die Grundzüge (Grobplanung) der städtebaulichen Weiterentwicklung dar. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und dient als Entwicklungsgrundlage für die später aufzustellenden Bebauungspläne. Wird ein Flächennutzungsplan neu aufgestellt oder geändert, sollten betroffene Unternehmen prüfen, ob sie mit den Erfordernissen des Betriebes vereinbar sind. Der Flächennutzungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren und kann durch Ratsbeschluss jederzeit geändert werden.

 
Verbindliche Planung

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan schafft die rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung. Durch den Bebauungsplan wird die bauliche Nutzung der Grundstücke in einem Baugebiet verbindlich festgelegt. Ein Bebauungsplan besteht normalerweise aus dem Plan, also der zeichnerischen Darstellung, den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung inklusive Umweltbericht. Der Bebauungsplan trifft mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen und über die Verkehrsflächen.

 

Ansprechpartner

Heinz-Peter Schmitz

Heinz-Peter Schmitz

Telefon 0251 707-240

Telefax 0251 707-8240

Email an <strong>Heinz-Peter Schmitz</strong>

 
Marcus Stimler

Marcus Stimler

Telefon 0209 388-116

Telefax 0209 388-101

Email an <strong>Marcus Stimler</strong>

Ansprechpartner in Gelsenkirchen

 
Franz-Josef Tenbensel

Franz-Josef Tenbensel

Telefon 02871 9903-21

Telefax 02871 9903-30

Email an <strong>Franz-Josef Tenbensel</strong>

Ansprechpartner in Bocholt

 

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: