.Baurecht und Bauleitplanung
Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzungen des Bodens
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzungen des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (Planungshoheit der Gemeinde). Die Gemeinden müssen im Rahmen der Bauleitplanung die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie Fachplanungen, beispielsweise Landschaftspläne, berücksichtigen.
Nach § 4 (1) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. bei Bebauungsplanänderungen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden könnten, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird auch die IHK Nord Westfalen zum Bebauungsplanentwurf gehört. Auf der Ebene der Kommunen wird die Nutzung der Flächen in Selbstverwaltung bestimmt. Dabei wird festgelegt, von welchen Betrieben/Betriebsarten die gewerblichen Bauflächen genutzt werden können. Zu jedem neuen oder geänderten Flächennutzungs- und Bebauungsplan wird die IHK Nord Westfalen um eine gutachterlliche Stellungnahme gebeten. Diese berücksichtigt die Interessen der ansässigen und von der Planung betroffenen Unternehmen.
Auch Unternehmen können sich an der Gestaltung der Planungen beteiligen. Ausführliche Informationen bietet die IHK-Broschüre "Standorte planen und sichern".
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