IHK Nord Westfalen

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Donnerstag, 29.07.2010

Seiten-Nummer: P00679

.Recht von A bis Z

Baurecht und Bauleitplanung  

Im Rahmen der Bauleitplanung wird die IHK als so genannte Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Bei Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen gibt sie als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft Stellungnahmen ab. Vor Abgabe der Stellungnahmen werden die mögliche Betroffenheit und evtl. Auswirkungen der Planung auf Betriebe überprüft. Insbesondere für die Standortsicherung vorhandener Betriebe und die einschlägigen Standortbedingungen ansiedlungswilliger Unternehmen hat dies eine große Bedeutung. So können beispielsweise durch eine heranrückende Wohnbebauung, eine Überplanung oder durch nicht ausreichende Festsetzungen in dem Plan erhebliche Probleme für Betriebe auftreten.

Die IHK steht allen kammerzugehörigen Unternehmen als Ansprechpartner in bauplanungsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass Bebauungspläne öffentlich auszulegen sind. Während des Auslegungszeitraums können bei der zuständigen Gemeinde Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Die im IHK-Bezirk ausliegenden Bebauungspläne können als Download heruntergeladen werden.

Wir empfehlen, auch die "Öffentlichen Bekanntmachungen" in der Tagespresse zu verfolgen.

Umfassende Informationen zur Standortplanung finden Sie in der IHK-Broschüre "Standorte planen und sichern".

Ansprechpartner

Heinz-Peter Schmitz

Heinz-Peter Schmitz

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Telefax 0251 707-8240

Email an <strong>Heinz-Peter Schmitz</strong>

 
Marcus Stimler

Marcus Stimler

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Franz-Josef Tenbensel

Franz-Josef Tenbensel

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