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(Foto: Mikel Wohlschlegel - www.fotolia.com)
Ausländische Geschäftspartner einladen
Besuchs-/ Geschäftsreisevisum
Der Visumsantrag muss durch den Reisenden selbst bei der für seinen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Das einladende deutsche Unternehmen erstellt ein Einladungsschreiben auf eigenem Firmenbogen. Das Schreiben sollte an die einzuladende Firma / Person gerichtet sein. Neben den persönlichen Daten des ausländischen Geschäftspartners wie Vor- und Zuname, genaue Heimatadresse, Passnummer ist auch die Dauer des Aufenthaltes und der Grund der Reise zu erwähnen.
In den meisten Fällen wird außerdem eine sog. förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff Aufenthaltsgesetz im Einladungsschreiben verlangt, insbesondere dann, wenn der ausländische Geschäftspartner nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt in Deutschland mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Gegebenenfalls ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung nachzufragen.
Mit der Erklärung verpflichtet sich das einladende deutsche Unternehmen für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eine eventuelle Krankenbehandlung und die Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Folgender Passus könnte beispielsweise in das Einladungsschreiben aufgenommen werden:
"Hiermit verpflichten wir uns für Herrn / Frau .... während seines / ihres Aufenthaltes in Deutschland Sorge zu tragen und alle anfallenden Kosten nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz zu übernehmen."
Zusätzlich muss der ausländische Geschäftspartner oder das einladende deutsche Unternehmen für den Gast eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- EUR) abschließen. Dies ist z.B. möglich bei Krankenkassen /-versicherungen oder über den ADAC.
Für welche Staaten eine Visumspflicht besteht, kann von der Homepage des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
- Empfehlungen des Auswärtigen Amtes (
PDF - 63,66 KB) - Auswärtiges Amt

Formalitäten prüfen
Grenzüberschreitende Tätigkeiten in Belgien und Luxemburg
Deutsche Unternehmen stoßen oftmals bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Belgien und Luxemburg auf Schwierigkeiten. Denn trotz der durch den EU-Vertag garantierten Dienstleistungsfreiheit sind bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten noch wichtige Formalitäten zu beachten. Die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (AHK debelux) hat aus diesem Grund einen Kurzbeitrag verfasst, um die Unternehmen rechtzeitig über mögliche "Stolpersteine" beim Auslandseinsatz zu informieren. So kann auch der Zeit- und Kostenaufwand für erforderliche Registrierungen bereits angemessen bei der Abgabe von Angeboten berücksichtigt werden.
Die AHK debelux (Brüssel) steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung und hilft bei der Stellung der erforderlichen Anträge. Fachbereich Recht und Steuern, Telefon 0032 2 206 67 50, E-Mail: recht@debelux.org
.Praktikum im Ausland

Internet nutzen
Hilfestellung und Informationen
Zum Thema Praktikum im Ausland bieten die genannten Organisationen hilfreiche Informationen. Auch die bekannten Internet-Suchmaschinen liefern zahlreiche Ergebnisse zum Stichwort: Praktikum im Ausland.
- Kompass-Verlag FreiburgFirmenadressen im Ausland
Wenn Auslandspraktika bei ausländischen Firmen gesucht werden, besteht die Möglichkeit, die reinen Adressen im Internet in Auslandsdatenbanken z.B. aus dem Kompass-Verlag zu recherchieren.
- Deutsche Auslandshandelskammern AHKsDie Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) bieten evt. gegen Entgelt ihre Mitgliederverzeichnisse zum Kauf an. Die Adressen von deutschen Firmen bzw. deren Niederlassungen im Ausland müssen bei den jeweiligen Hauptsitzen in Deutschland erfragt werden.
Alle Angaben wurden nach Aktenlage sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressen und Internet-Links übernimmt die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen keine Gewährleistung.
Ansprechpartner
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Sentmaringer Weg 61
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bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
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Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
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Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
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Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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