IHK Nord Westfalen

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Donnerstag, 20.06.2013

Seiten-Nummer: P01162

.Auslandsmessen

(Foto: Martina Berg - www.fotolia.com)

Beteiligung von Bund und Ländern

Auslandsmesseprogramm

Das Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland (AMP) umfasst Messen und Ausstellungen im Ausland, bei denen eine Beteiligung des Bundes in Kooperation mit dem AUMA durchgeführt wird. Darüber hinaus enthält das Programm die geplanten Beteiligungsvorhaben der einzelnen Bundesländer.


(Foto: Mikael Damkier - www.fotolia.com)

Nordrhein-Westfalen bietet Unterstützung

Kleingruppenförderprogramm

Kleinen und mittleren Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die sich in Gruppen (mindestens drei Unternehmen) selbständig organisieren, bietet das Land NRW die Kleingruppenförderung. Im Firmenverbund präsentieren sie sich auf einer Auslandsmesse eigener Wahl; sofern die Messe beim AUMA (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., bzw. im M+A ExpoDataBase Messeplaner gelistet ist. Messen, an denen der Bund oder das Land bereits beteiligt ist, sind von der Kleingruppenförderung ausgenommen. Informationen zu der Beteiligung von Bund und Land finden sich auf der Homepage des AUMA.


Fördervoraussetzungen

bei Messebeteiligungen in EU- und EFTA-Ländern
  • weniger als 250 Beschäftigte und
  • Jahresumsatz im Vorjahr höchstens 10 Mio Euro oder
  • eine Bilanzsumme von nicht mehr als 10 Mio Euro
bei Messebeteiligungen in allen übrigen Ländern
  • weniger als 250 Beschäftigte und
  • Jahresumsatz im Vorjahr von höchstens 50 Mio Euro oder
  • eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio Euro

Außerdem gilt generell, dass das zu fördernde Unternehmen unabhängig sein muss. Als unabhängig gelten Unternehmen, deren Kapital oder Stimmenanteile sich nicht zu 25% oder mehr im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam befinden, welche die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen nicht erfüllen.


Leistungen

Das Leistungspaket der Förderung beinhaltet entstandene Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Messe stehen. Beispielsweise: Gemeinsame Vorbereitungsmaßnahmen, Standmiete, Standauf- und abbau, Dolmetscher, Transportkosten. Die Förderung umfasst 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 EUR pro Unternehmen.


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