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Dienstag, 22.05.2012

Seiten-Nummer: P03242

.Internetausfuhranmeldung

Internetausfuhranmeldungen können ab 1.9.2011 nur noch online mit elektronischer Signatur abgeben werden.

(Foto: Stefan Rajewski, Fotolia)

IAA Plus ab 1. September 2011 nutzen 

Internetausfuhranmeldung ab 01.09.2011 nur noch mit elektronischer Unterschrift 

Die Zollverwaltung bietet die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren mit Hilfe der sogenannten Internetausfuhranmeldung IAA über das Internet zu erstellen. Die IAA ist nach Ausfüllung, Ausdruck und geleisteter Unterschrift dem Binnenzollamt vorzulegen. Diese Möglichkeit entfällt ab 1. September 2011.

Stattdessen können Unternehmen, die keine ASP-Lösung oder eigene Software zur Durchführung des Ausfuhrverfahrens einsetzen möchten, die Anwendung der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) nutzen. Auch diese Anwendung wird vom Zoll über das Internet zur Verfügung gestellt.

Vorteile der IAA Plus sind zum Beispiel die mögliche Speicherung von Daten und die Nutzung einer elektronischen Signatur. Der Ausdruck der Ausfuhranmeldung sowie die Vorlage beim Zollamt entfallen. Die Movement-Reference-Number (MRN) und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) werden vom Zoll elektronisch zur Verfügung gestellt.

ELSTER-Zertifikat

Um die IAA Plus nutzen zu können, wird ein elektronisches ELSTER-Zertifikat benötigt. Es kann über das ELSTER-Online-Portal der Landesfinanzverwaltungen beantragt werden.

Unternehmen, die bereits ein ELSTER-Zertifikat besitzen, wobei die Steuernummer des Zertifikats nicht bei den Daten der Zollnummer (EORI-Nummer) hinterlegt ist, können die Änderung der Daten der Zollnummer (EORI-Nummer) mit dem Vordruck 033082 beim IWM Zoll beantragen.

Das heißt: ein Abgleich der im ELSTER-Zertifikat angegebenen Steuernummer und der beim Hauptzollamt in den Stammdaten hinterlegten Steuernummer sollte durchgeführt werden.

Wurde bislang die klassische IAA genutzt, war die Angabe einer Zollnummer (EORI-Nummer) nicht zwingend. Unternehmen, die also noch nicht über eine EORI-Nummer verfügen, müssen sich mit dem IWM Zoll in Dresden in Verbindung setzen und die EORI-Nummer beantragen (Vordruck 0870).

Nutzungseinschränkungen bei der IAA-Plus

Die IAA Plus kann ohne besondere Auflagen von jedem Ausführer / Anmelder genutzt werden. Soll die Ausfuhranmeldung für einen Ausführer / Anmelder von einem Dienstleister (Spediteur etc.) dem Zoll übermittelt werden, ist dies im Rahmen des üblichen „direkten Vertretungsverhältnisses“ immer noch nicht möglich. Nur dann wenn zwischen dem Ausführer und seinem Dienstleister ein „indirektes Vertretungsverhältnis“ vereinbart wurde, kann der Spediteur als Anmelder die IAA Plus dem Zoll zur Verfügung stellen.

Außerdem kann die IAA Plus nicht zur Ablösung einer unvollständigen Ausfuhranmeldung eingesetzt werden.

Vorlauf bedenken

Unternehmen, die ihre Anwendung von der IAA zur IAA Plus umstellen möchten, sollten den zeitlichen Vorlauf bedenken, um die nötigen Voraussetzungen zur Nutzung zu schaffen.

Die Zollverwaltung empfiehlt die Beantragung des ELSTER-Zertifikats bzw. eine eventuelle Datenänderung bei der EORI-Nummer spätestens drei Wochen vor dem 1. September 2011 durchgeführt zu haben.

Eine umgehende Umsetzung verschafft den Unternehmen allerdings mehr Zeitpuffer.

Die Nutzung dieses IAA-Plus-Verfahrens ist freiwillig und verlangt von den Nutzern lediglich einen Browser als technische Zugangsvoraussetzung.

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