.Internationalisierung von Dienstleistungen

(Foto: Grindelwald Tourism, www.swissword.org)
Dienstleistungserbringung - Besonderheiten
Arbeiten in der Schweiz
Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, gehört jedoch nicht zur Europäischen Union. Dies wird spätestens dann deutlich, wenn ein Unternehmen einen Auftrag in der Schweiz annimmt, der über eine reine Warenlieferung hinausgeht. Wer in der Schweiz Bau- oder Montagearbeiten durchführt, sollte sich zunächst mit den dort geltenden Meldebestimmungen, Arbeits- und Lohnbedingungen, Steuerregelungen etc. vertraut machen. Die Nichtbeachtung führt zur Verhängung von Bußgeldern in beachtlicher Höhe.
- Arbeiten in der Schweiz - Merkblatt (
PDF - 79,53 KB)

(Foto Scarletus, www.fotolia.com)
Aktuelles Gutachten
Dienstleistungsrichtlinie in Europa
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat das RKW ein Gutachten zu den Internetauftritten der Einheitlichen Ansprechpartner in der EU erstellt. Der Fokus liegt auf der Darstellung aller Portale in der EU. Ein Ergebnis ist, dass viele Informationen für KMU verfügbar und gut aufgearbeitet sind. Eine elektronische Abwicklung ist allerdings nicht durchgängig möglich. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie im Langtext.
- Dienstleistungsrichtlinie (
PDF - 69,93 KB) - Gutachten (114 S.) (
PDF - 2,81 MB)
Portal21:
Grenzüberschreitende Dienstleistungen in Europa
Das Protal 21 gibt Dienstleistern einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedigungen bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung, Verbraucherschutzinformationen, zur Aufnahme/Ausübung von Dienstleistungen, zu Rechtsschutzmöglichkeiten und nennt Anlaufstellen. Das Infoportal zur Umsetzung des Artikel 21 der DL-Richtlinie finden Sie unter: www.portal21.de. Es wird vom BMWi und BMEVL betrieben.
Hermesdeckungen
Neues Angebot für den Export von Dienstleistungen
Ein neues Produkt für den Dienstleistungssektor ergänzt das Angebot der Exportkreditgaranien des Bundes.
- Leistungsdeckung startet am 1. Januar 2010
- Absicherung von Dienstleistungsexporten erleichtert
- Leistung muss auslandswirksam erbracht werden
- Absicherung von Dienstleistungen (
PDF - 68,91 KB)

(Foto: Yvonne Bogdanski, www.fotolia.com)
ab 1. Januar 2010
Pflicht zur Angabe innergemeinschaftlicher sonstiger Leistungen
Zur Umsetzung von Artikel 2 der Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistungen (ABI.EU 2008 Nr. L 44 Seite 11) in nationales Recht wurde § 18a des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2009 (BGBI Teil I Seite 2794 geändert.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (
PDF - 48,49 KB)

Steuern und Abgaben
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (B2B)
Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden. Dies gilt für Beratungs- und Gutachterleistungen ebenso wie beispielsweise für Montagen oder Reparaturen. Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich zugleich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Das beigefügte Merkblatt soll Ihnen helfen, diese Fragen zu beantworten.
- Merkblatt grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (
PDF - 150,97 KB)
Ansprechpartner

Markus Krewerth
Telefon 0209 388-304
Telefax 0209 388-101
Ansprechpartner in Gelsenkirchen
Checklisten
- Checkliste Auslandsengagment (
PDF - 95,12 KB) - Checkliste Steuern (
PDF - 62,66 KB) - Checkliste Marktzugangsbedingungen (
PDF - 69,13 KB)
Broschüren
- Mit Dienstleistungen international erfolgreichDer Leitfaden kostet 5 Euro und kann beim DIHK bestellt werden.
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft








