IHK Nord Westfalen

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Donnerstag, 20.06.2013

Seiten-Nummer: P01132

.Internationalisierung von Dienstleistungen

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(Foto:Gina Sander, fotolia.com)

Lohn für entsandte Mitarbeiter melden

Ausländische Dienstleister in der Schweiz

Im Rahmen der Maßnahmen zum freien Personenverkehr hat der Bundesrat die im Entsendegesetz vorgesehene Lohnmeldung in der Entsendeverordnung ausgeführt. Ab dem 15.5.2013 sind ausländische Dienstleister bei einer Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz verpflichtet, den dort bezahlten Bruttostundenlohn für jeden einzelnen Mitarbeiter anzugeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des schweizerischen Bundesrates.

 

Bild China Dienstleistungen
Aktuelle Marktübersicht

Dienstleistungssektor in China

Bis heute sind ausländische Unternehmen in Chinas Dienstleistungsbranche schwach vertreten. Markteintrittsbarrieren und Staatsmonopole in Schlüsselbereichen haben die Entwicklung in der Vergangenheit behindert. Mit der zunehmenden Modernisierung steigt allerdings der Bedarf nach professionellen Angeboten – insbesondere in den entwickelten Küstenregionen.

 

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(Foto:Florian Mühlbauer, www.fotolia.com)

Intensivere Zusammenarbeit

Dienstleistungsmarkt Niederlande

Die Niederlande wollen auf dem Dienstleistungsmarkt intensiver als bisher mit Deutschland zusammenarbeiten. Nur durch den Abbau von Markthindernissen und einem einfacheren Zugang zum benachbarten Arbeitsmarkt könnten beide Länder ihr Wachstum auf dem Dienstleistungsmarkt fortsetzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemeldung.

 
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(Foto: Martina Berg, www.fotolia.com)

Wo steht der Umsetzungsprozess

Ein Jahr Dienstleistungsrichtlinie

Die aktuelle Umfrage von Eurochambres gibt Auskunft über den Umsetzungsstand der Dienstleistungsrichtlinie. In 20 von 26 Ländern werden alle relevanten Fragen zur Niederlassung beantwortet. In 12 Ländern funktioniert bereits der gesamte EA-Prozess. In der beigefügten Broschüre erhalten Sie sowohl einen Gesamtüberblick als auch Details zu den einzelnen Ländern.

 

(Foto: Grindelwald Tourism, www.swissword.org)

Dienstleistungserbringung - Besonderheiten

Arbeiten in der Schweiz

Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, gehört jedoch nicht zur Europäischen Union. Dies wird spätestens dann deutlich, wenn ein Unternehmen einen Auftrag in der Schweiz annimmt, der über eine reine Warenlieferung hinausgeht. Wer in der Schweiz Bau- oder Montagearbeiten durchführt, sollte sich zunächst mit den dort geltenden Meldebestimmungen, Arbeits- und Lohnbedingungen, Steuerregelungen etc. vertraut machen. Die Nichtbeachtung führt zur Verhängung von Bußgeldern in beachtlicher Höhe.


(Foto Scarletus, www.fotolia.com)

Aktuelles Gutachten

Dienstleistungsrichtlinie in Europa

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat das RKW ein Gutachten zu den Internetauftritten der Einheitlichen Ansprechpartner in der EU erstellt. Der Fokus liegt auf der Darstellung aller Portale in der EU. Ein Ergebnis ist, dass viele Informationen für KMU verfügbar und gut aufgearbeitet sind. Eine elektronische Abwicklung ist allerdings nicht durchgängig möglich. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie im Langtext.


Portal21:

Grenzüberschreitende Dienstleistungen in Europa

Das Protal 21 gibt Dienstleistern einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedigungen bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung, Verbraucherschutzinformationen, zur Aufnahme/Ausübung von Dienstleistungen, zu Rechtsschutzmöglichkeiten und nennt Anlaufstellen. Das Infoportal zur Umsetzung des Artikel 21 der DL-Richtlinie finden Sie unter: www.portal21.de. Es wird vom BMWi und BMEVL betrieben.


Hermesdeckungen

Neues Angebot für den Export von Dienstleistungen

Ein neues Produkt für den Dienstleistungssektor ergänzt das Angebot der Exportkreditgaranien des Bundes.

  • Leistungsdeckung startet am 1. Januar 2010
  • Absicherung von Dienstleistungsexporten erleichtert
  • Leistung muss auslandswirksam erbracht werden

(Foto: Yvonne Bogdanski, www.fotolia.com)

ab 1. Januar 2010

Pflicht zur Angabe innergemeinschaftlicher sonstiger Leistungen

Zur Umsetzung von Artikel 2 der Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistungen (ABI.EU 2008 Nr. L 44 Seite 11) in nationales Recht wurde § 18a des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2009 (BGBI Teil I Seite 2794 geändert.


(Foto: hapa7, www.fotolia.com)

Steuern und Abgaben

Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (B2B)

Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden. Dies gilt für Beratungs- und Gutachterleistungen ebenso wie beispielsweise für Montagen oder Reparaturen. Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich zugleich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Das beigefügte Merkblatt soll Ihnen helfen, diese Fragen zu beantworten.


ab 2010

Ort der Dienstleistungen

Mit dem sog. "Mehrwertsteuerpaket" sind die Regeln zum Besteuerungsort von sonstigen Leistungen neu gefasst worden. In Deutschland wurden die Neuregelungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 umgesetzt. Sie gelten grundsätzlich ab dem 1. Januar 2010. Das beiliegende Merkblatt gibt einen Überblick über die neuen Vorschriften.

 
iXPOS Spezial

Export Dienstleistungen

Der Export von Dienstleistungen stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Denn anders als beim Warenhandel, bei dem in aller Regel standardisierte Produkte verkauft werden, zeichnen sich Dienstleistungen durch eine hohe Individualität aus. Sie sind in der Regel immateriell und nicht lagerbar; vor allem aber sind sie interaktiv und in hohem Maße personengebunden.

 
Existenzgründer

Ingenieur-Dienstleister

Dieses Merkblatt gibt vor allem für Existenzgründer und Jungunternehmer wichtige Hinweise zu den Erfolgsfaktoren der Branche der Ingenieur-Unternehmen. Neben den Marktaussichten werden rechtliche Rahmenbedingungen, Honorar- und Vertragsmodelle, Marketing, der Bereich der Europäischen Richtlinien, Normung, Schutzrechte und die Perspektiven der Branche angesprochen.

 

Ansprechpartner

Evelyn Wolpert

Evelyn Wolpert

Telefon 0251 707-229

Telefax 0251 707-387

wolpert@ihk-nordwestfalen.de

 
Markus Krewerth

Markus Krewerth

Telefon 0209 388-304

Telefax 0209 388-101

krewerth@ihk-nordwestfalen.de

Ansprechpartner in Gelsenkirchen

 

Checklisten

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  • Akademie der Wirtschaft

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