IHK Nord Westfalen

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Dienstag, 22.05.2012

Seiten-Nummer: P01081

.Incoterms ® | Lieferbedingungen

(Foto: ICC Deutschland)

International anerkannt

International Commercial Terms

Die Incoterms®, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer, ICC, in Paris dienen als Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln. Die Incoterms® regeln einheitlich die Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel und werden von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt. Sie haben jedoch keinen Gesetzesstatus, müssen  also in den entsprechenden Vertrag aufgenommen werden, um ihre Gültigkeit zu sichern.

Das Hauptanliegen ist die Absicherung von Waren auf dem Transportweg. Die wichtigsten Fragen, "Wer zahlt den Transport?", "Wer trägt wann welches Risiko?" können mit Hilfe der Incoterms® geklärt werden.


(Grafik: IHK Nord Westfalen)

Neu veröffentlicht

Incoterms® 2010

Ab sofort ist die neue Version der Incoterms®-Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) erhältlich. Die überarbeitete Fassung der bekannten Lieferklauseln berücksichtigt Neuerungen in der Handelspraxis und im Transportwesen.

Mit der Neuveröffentlichung entspricht die ICC dem Wunsch nach Vereinfachung in der Anwendung sowie einer nutzerfreundlicheren Sprache. Von vormals 13 Klauseln bleiben in der neuen Fassung elf Klauseln. Zwei neue Klauseln, DAT und DAP, kommen hinzu und ersetzen die Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU.

Die Incoterms® 2010 sind, anders als bisher, nach Transportarten gegliedert. Zum einen gibt es Klauseln, die für jede Transportart - zu Land, Luft und Wasser - und den multimodalen Transport konzipiert sind. Diese Klauseln empfehlen sich insbesondere für den Containertransport. Zum anderen gibt es Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport verfasst wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind.

Die Incoterms® 2010 ersetzen nicht die früheren Incoterms-Regelungen. Auch diese könnten zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Daher empfiehlt sich bei der Vereinbarung einer Klausel auch die Angabe der Incoterms®-Version (z.B. FCA 38 Cours Albert 1er, Paris, France, ICC-Incoterms® 2010).

Bei Vereinbarung von den sogenannten Zwei-Punkt-Klauseln (C-Klauseln) empfiehlt sich außerdem die zusätzliche genaue Angabe des Lieferortes (z.B. CPT New York (Bestimmungsort) ab Hamburg Seehafen (Lieferort).

Die ICC hat auf ihrer Homepage erste Erläuterungen zu den zwei neuen Klauseln veröffentlicht.

Immer sollten sich beide Vertragsparteien über die Auswirkungen einer vereinbarten Incoterms®-Klausel im Klaren sein. Dazu gibt das Regelwerk der ICC getrennt nach Verkäufer- und Käuferverpflichtungen eine detaillierte Darstellung. Die Publikation kann über die ICC Deutschland bezogen werden.

Publikation

Publikation

Eine ausführliche Darstellung (englisch-deutsch) der Incoterms® 2010 kann direkt bei der ICC Deutschland erworben werden.

 

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