IHK Nord Westfalen

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Sonntag, 26.05.2013

Seiten-Nummer: P00177

.Import-Zoll

(Foto: Kaarsten - www.fotolia.com)

Einfuhren aus Drittländern

Importabwicklung

Nach den Bestimmungen des Zollkodexes der Europäischen Union in Verbindung mit dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Einfuhr von Waren aus Drittländern grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel und damit unterschiedliche Verfahrensvorschriften bei der Zollabfertigung. Auf jeden Fall stellen sich dem importierendem Unternehmen eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen. Detailinformationen zu deutschen Einfuhrbestimmungen, Einfuhrabgaben, evt. Genehmigungen etc. enthält das Merkblatt "Importabwicklung für Einsteiger".


Überwachung

BAFA-Einfuhrfibel

Die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union (EU) ist grundsätzlich genehmigungsfrei zulässig. Dennoch können bestimmte Waren zum Zeitpunkt der Einfuhr einer Überwachung oder Genehmigungspflicht unterliegen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in seiner Broschüre "Einfuhrfibel" über das Verfahren der Einfuhr genehmigungs-/ überwachungsbedürftiger Waren.

 
Lieferbedingungen

Incoterms®

Die Vereinbarung von Lieferbedingungen ist Verhandlungssache. International anwendbare Lieferbedingungen enthalten die INCOTERMS, in denen festgelegt wird, welche Kosten und Risiken jeweils vom Importeur und vom Exporteur zu tragen sind. Die Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben. Ab 01.01.2011 sind die Incoterms 2010 gültig. Ältere Versionen können noch angewendet werden.

 
Statistik

Warennummern

Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) führt die achtstelligen Statistischen Warennummern auf, mit deren Hilfe Waren eindeutig gekennzeichnet werden können. Es dient dazu, den Warenverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und mit den Drittländern zu erfassen (Intrahandel und Extrahandel). Das Warenverzeichnis wird jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegeben.

 

(Foto: Stefan Rajewski - www.fotolia.com)

Elektronische Abwicklung

ATLAS Einfuhr

Mit ATLAS Einfuhr werden Zollanmeldungen elektronisch erstellt. Die Zollverwaltung bietet die Möglichkeit, Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit Hilfe der Anwendung ATLAS Einfuhr (Internetzollanmeldung IZA) über das Internet zu erstellen. Die unterschriebene doppelt ausgedruckte IZA wird dem Zollamt vorgelegt. Bei Einschaltung eines Dienstleisters (z.B. Spediteur) erfolgt die Einfuhrabfertigung vollständig auf elektronischem Wege. Detailinformationen zum elektronischen Einfuhrverfahren enthält die Homepage der deutschen Zollverwaltung.

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