.Export-Zoll

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Lieferungen in Drittländer
Exportabwicklung
Nach den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit dem Zollkodex der Europäischen Union ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. Auf jeden Fall stellen sich dem exportierenden Unternehmen beim Handel mit Drittländern, also mit Ländern außerhalb der EU, eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen. Detailinformationen zu deutschen Ausfuhrbestimmungen, Zahlungsbedingungen, dem Vertragsrecht etc. enthält das Merkblatt "Exportabwicklung für Einsteiger".
- Merkblatt Exportabwicklung für Einsteiger (
PDF - 96,84 KB)

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Luftfrachtsicherheit
Bekannter Versender
Seit dem 29. April 2010 wird nur noch derjenige als bekannter Versender anerkannt, der eine behördliche Zulassung vorweisen kann und damit in der EU-weiten Datenbank als solcher registriert ist. Nicht registrierte Versender müssen ihre Luftfracht einer kostenpflichtigen Sicherheitskontrollmaßnahme zuführen, bevor sie ins Luftfahrzeug gelangt. Das, was bisher lediglich auf einem Formular bestätigt wurde (z.B. wurde die Luftfracht in sicheren Räumlichkeiten ohne Zutritt Unbefugter hergestellt und manipulationssicher verpackt), wird nun vor Zulassung von der Behörde bei einem Audit überprüft.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind mannigfaltig. Bekannter Versender kann nur die Betriebsstätte werden, in der die Fracht ihren Ursprung hat. Dies umfasst die Herstellung im Betrieb sowie die Konfektionierung und Verpackung, wenn die Einzelartikel nicht als Luftfracht identifizierbar sind, bis sie zum Erfüllen einer Bestellung ausgewählt werden.
- Merkblatt Bekannter Versender (
PDF - 101,12 KB) - Luftfahrt-Bundesamt

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Elektronische Abwicklung
ATLAS Ausfuhr
Am 1. August 2006 trat in Deutschland das automatisierte Export-Abwicklungssystem (AES) in Kraft. Besser unter dem Stichwort ATLAS Ausfuhr bekannt müssen seit dem 1. Juli 2009 Ausfuhranmeldungen auf elektronischem Wege an das Zollamt übermittelt werden. Detailinformationen zum elektronischen Ausfuhrverfahren enthält das Merkblatt "ATLAS Ausfuhr".
- Merkblatt ATLAS Ausfuhr (
PDF - 97,12 KB)

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Elektronisch geht's schneller
Ausfuhrgenehmigungen online beantragen
Anträge auf Ausfuhrgenehmigung können elektronisch ausgefüllt werden. Die entsprechenden Anwendungen stehen auf der Homepage des BAFA zur Verfügung. Vor der ersten Antragstellung ist eine elektronische Registrierung notwendig, diese erfolgt auf der angegebenen Internetseite. Die ausgefüllten PDF-Antragsformulare müssen dann heruntergeladen, unterschrieben und um die sonstigen Antragsanlagen ergänzt werden. Der vollständige Antrag wird dann auf dem Postweg zur Bearbeitung an das BAFA gesendet.
Export nur mit Genehmigung
Ausfuhrliste
Die Ausfuhrliste ist eine Anlage zum AWG (Außenwirtschaftsgesetz) / AWV (Außenwirtschaftsverordnung). Sie beinhaltet über verschiedene integrierte Einzellisten die Aussage, ob Waren genehmigungsfrei aus Deutschland exportiert werden dürfen oder ob sie der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Ausfuhrliste umfasst sensible Produkte aus dem Bereich der Rüstungsgüterindustrie, Atomgüterindustrie, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aber auch sogenannte Dual-use-Waren, die sowohl zivil wie auch militärisch verwendet werden können. Alle Waren, die in der Ausfuhrliste verzeichnet sind, sind grundsätzlich ausfuhrgenehmigungspflichtig. Die Ausfuhrliste kann auf der Homepage des BAFA eingesehen werden. Praktische Hilfestellung beim Umgang mit der Ausfuhrliste leistet das sogenannte "Umschlüsselungsverzeichnis zur Ausfuhrliste", welches ebenfalls über die Homepage des BAFA erreichbar ist. Das Umschlüsselungsverzeichnis hat den Vorteil, dass es nach den sogenannten Zollnummern / Warennummern gegliedert wurde.
Ansprechpartner
Praxiswissen
- Export von Holzverpackungen ISPM 15
- Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatstik
- GLN Global Location Number
- BAFA Informationsdienst Exportkontrolle Aktuell
- Broschüre "Geschenke über die Grenze"Publikation der IHK Heilbronn-Franken über Zollformalitäten für Geschenksendungen ins Ausland.
- Geschenksendungen in die USA (
PDF - 102,02 KB)Merkblatt der IHK Chemnitz - Produktzertifizierung Russland (
PDF - 220,12 KB)
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Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
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Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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