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Mittwoch, 19.06.2013

Seiten-Nummer: P00178

.Export-Zoll

(Foto: Martina Reimers - www.fotolia.com)

Lieferungen in Drittländer

Exportabwicklung

Nach den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit dem Zollkodex der Europäischen Union ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. Auf jeden Fall stellen sich dem exportierenden Unternehmen beim Handel mit Drittländern, also mit Ländern außerhalb der EU, eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen. Detailinformationen zu deutschen Ausfuhrbestimmungen, Zahlungsbedingungen, dem Vertragsrecht etc. enthält das Merkblatt "Exportabwicklung für Einsteiger".


(Foto: CraterValley, Fotolia.com)

Luftfrachtsicherheit

Bekannter Versender

Seit dem 29. April 2010 wird nur noch derjenige als bekannter Versender anerkannt, der eine behördliche Zulassung vorweisen kann und damit in der EU-weiten Datenbank als solcher registriert ist. Nicht registrierte Versender müssen ihre Luftfracht einer kostenpflichtigen Sicherheitskontrollmaßnahme zuführen, bevor sie ins Luftfahrzeug gelangt. Das, was bisher lediglich auf einem Formular bestätigt wurde (z.B. wurde die Luftfracht in sicheren Räumlichkeiten ohne Zutritt Unbefugter hergestellt und manipulationssicher verpackt), wird nun vor Zulassung von der Behörde bei einem Audit überprüft.
 
Die Zulassungsvoraussetzungen sind mannigfaltig. Bekannter Versender kann nur die Betriebsstätte werden, in der die Fracht ihren Ursprung hat. Dies umfasst die Herstellung im Betrieb sowie die Konfektionierung und Verpackung, wenn die Einzelartikel nicht als Luftfracht identifizierbar sind, bis sie zum Erfüllen einer Bestellung ausgewählt werden.


Vorübergehende Ausfuhr

Carnet ATA

Diese Frage stellt sich vor allem bei Berufsausrüstung, Warenmustern und Messe- oder Ausstellungsgut. Bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren in ein Drittland ist regelmäßig für eventuell entstehende Einfuhrabgaben eine Sicherheit zu leisten. Zahlreiche Staaten akzeptieren als Sicherheit auch ein Carnet ATA als Zollbürgschaft. Hier bürgt der DIHK.

 
Lieferbedingungen

Incoterms®

Die Vereinbarung von Lieferbedingungen ist Verhandlungssache. International anwendbare Lieferbedingungen enthalten die Incoterms®, in denen festgelegt wird, welche Kosten und Risiken jeweils vom Exporteur bzw. vom Importeur zu tragen sind. Die Incoterms® werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben.

 
ISPM 15 Standard

Holzverpackungen

Verpackungsholz ist im internationalen Güterverkehr zum Transport und Schutz der Waren weit verbreitet. Der Export von Holzverpackungen unterliegt bestimmten Vorschriften (ISPM Nr. 15), um eine Verbreitung von Schadorganismen zu verhindern. Das Julius-Kühn-Institut hat auf seiner Homepage Informationen zusammengestellt.

 

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Elektronische Abwicklung

ATLAS Ausfuhr

Am 1. August 2006 trat in Deutschland das automatisierte Export-Abwicklungssystem (AES) in Kraft. Besser unter dem Stichwort ATLAS Ausfuhr bekannt müssen seit dem 1. Juli 2009 Ausfuhranmeldungen auf elektronischem Wege an das Zollamt übermittelt werden. Detailinformationen zum elektronischen Ausfuhrverfahren enthält das Merkblatt "ATLAS Ausfuhr".


(Foto: Andreas Scholz - www.fotolia.com)

BAFA-Kurzdarstellung

Exportkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt regelmäßig eine Kurzdarstellung zur Exportkontrolle heraus.

 
Allgemeine Genehmigung

Gültigkeit

Das BAFA veröffentlicht regelmäßig Hinweise auf Verlängerungen und Änderungen von Allgemeinen Genehmigungen AGG.

 
Auf einen Blick

Merkblätter

Auflistung der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegebenen Merkblätter zum Thema Exportkontrolle.

 

Elektronisch geht's schneller

Ausfuhrgenehmigungen online beantragen

Anträge auf Ausfuhrgenehmigung können elektronisch ausgefüllt werden. Die entsprechenden Anwendungen stehen auf der Homepage des BAFA zur Verfügung. Vor der ersten Antragstellung ist eine elektronische Registrierung notwendig, diese erfolgt auf der angegebenen Internetseite. Die ausgefüllten PDF-Antragsformulare müssen dann heruntergeladen, unterschrieben und um die sonstigen Antragsanlagen ergänzt werden. Der vollständige Antrag wird dann auf dem Postweg zur Bearbeitung an das BAFA gesendet.


Export nur mit Genehmigung

Ausfuhrliste

Die Ausfuhrliste ist eine Anlage zum AWG (Außenwirtschaftsgesetz) / AWV (Außenwirtschaftsverordnung). Sie beinhaltet über verschiedene integrierte Einzellisten die Aussage, ob Waren genehmigungsfrei aus Deutschland exportiert werden dürfen oder ob sie der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Ausfuhrliste umfasst sensible Produkte aus dem Bereich der Rüstungsgüterindustrie, Atomgüterindustrie, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aber auch sogenannte Dual-use-Waren, die sowohl zivil wie auch militärisch verwendet werden können. Alle Waren, die in der Ausfuhrliste verzeichnet sind, sind grundsätzlich ausfuhrgenehmigungspflichtig. Die Ausfuhrliste kann auf der Homepage des BAFA eingesehen werden. Praktische Hilfestellung beim Umgang mit der Ausfuhrliste leistet das sogenannte "Umschlüsselungsverzeichnis zur Ausfuhrliste", welches ebenfalls über die Homepage des BAFA erreichbar ist. Das Umschlüsselungsverzeichnis hat den Vorteil, dass es nach den sogenannten Zollnummern / Warennummern gegliedert wurde.

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