.EU-Warenverkehr

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Innergemeinschaftliche Lieferungen / Erwerbe
Waren und Dienstleistungen
Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der Europäischen Union (EU) wird nicht von Ausfuhren oder Einfuhren gesprochen - diese Begriffe sind dem Warenverkehr mit sogenannten Drittländern vorbehalten - sondern von "innergemeinschaftlichen Lieferungen" oder "innergemeinschaftlichen Erwerben". Seit Einführung des Binnenmarktes 1993 gibt es für den Güterverkehr weder Zollgrenzen noch Zollkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Aus der Sicht des EU-Lieferanten sind Verkäufe in andere Mitgliedstaaten umsatzsteuerfrei, wenn es sich beim Kunden um ein Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Id-Nummer) handelt und das Verbringen der Ware in ein anderes EU-Land durch Transportdokumente oder Empfangsbestätigungen nachgewiesen werden kann.

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Geschäfte zwischen EU-Unternehmen
Umsatzsteuer ID-Nummer
Deutsche Unternehmen, die ihre Produkte in andere EU-Staaten verkaufen, brauchen die deutsche Umsatzsteuer nicht zu berechnen, wenn die vorgenannten Bedingungen eingehalten sind. Stattdessen vermerkt das deutsche Unternehmen die sogenannte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer auf der Rechnung. Allerdings müssen auch alle EU-Lieferanten eine eigene nationale Id-Nummer besitzen. In Deutschland wird die ID-Nummer vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis. Es erteilt auch Auskünfte zur Richtigkeit ausländischer Id-Nummern.

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Innergemeinschaftliche Erwerbe
Erwerbssteuer
Der EU-Kunde hat für die Ware Erwerbsteuer zu entrichten, die der jeweils in seinem Land geltenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) entspricht. Bemessungsgrundlage dafür ist die Lieferantenrechnung. Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind - das sind alle Unternehmen mit Umsatzsteuer-Id-Nummer - können die Erwerbssteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies geschieht über die Umsatzsteueranmeldung bzw. -voranmeldung.

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Mehrere Beteiligte
Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
Die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Lieferungen über die Grenze erbringen. Warenlieferungen in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union gehören ebenso wie Lieferungen ins Drittland längst nicht mehr nur zum Alltag von Großunternehmen. Zunehmend kleine und mittlere Unternehmen nehmen am internationalen Warenverkehr teil. In diesem Zusammenhang treten immer öfters Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbewegungen sich nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartner abspielen, sondern mehrere Unternehmer an entsprechenden Geschäften beteiligt sind. So finden sich häufig Fälle, in denen ein Unternehmer die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an seinen Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt. Man spricht in diesen Fällen von sogenannten Reihengeschäften. Das Merkblatt der IHK Stuttgart gibt weitere Informationen.
Ansprechpartner
Umsatzsteuer international
- UmsatzsteuerBei Lieferungen und Erwerben innerhalb der EU ist regelmäßig die Frage der Umsatzsteuer-Berechnung zu prüfen. Im Einzelnen gibt hier der Bereich "Steuern" praktische Hinweise.
IHK-Standorte
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bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
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Anfahrt per Bus:
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