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Deutsche und ausländische Vorgaben berücksichtigen
Auftrags- und Zollabwicklung
Geht ein Auftrag aus dem Ausland ein, taucht in nicht wenigen Betrieben das Problem der korrekten Abwicklung auf. Welche gesetzlichen Ausfuhrregeln sind zu beachten? Müssen Ausfuhr-Genehmigungen eingeholt werden? Sind Meldungen/Deklarationen vorzunehmen?
Schon die Einhaltung der deutschen und EU-Exportregeln ist für so manches, insbesondere neues, Exportunternehmen ein Buch mit sieben Siegeln. Denn es geht ja nicht nur um Logistikfragen, auch die Exportkontrollregeln, die Zoll-Deklarationspflichten oder die steuerlichen Auflagen sind zu beachten.
Darüber hinaus sind die aus dem Ausland kommenden Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen. Auch sie müssen von Exporteur, Spediteur oder anderen Dienstleistern angenommen und in die Verfahrensabwicklung eingebunden werden. Nicht wenige Exportdokumente, die vom deutschen Verkäufer zu erstellen sind, erfüllen erst im Lande des Kunden ihre eigentliche Zoll- oder Einfuhrfunktion.
Deshalb benötigt jeder Exporteur genaue Informationen darüber, welche Papiere pro Exportgeschäft und pro Kunde auszufertigen sind. Jeder Auslandauftrag sollte akribisch auf seine diesbezüglichen Inhalte überprüft werden. Können die verlangten Papiere beigebracht werden? Mit welchen öffentlich-rechtlichen Institutionen ist dabei zu kooperieren? Werden vielleicht Erklärungen oder Zertifikate verlangt, die nach deutschem Recht verboten sind? Es gibt einige verbindliche Grundsatzregeln, viele sind aber länderspezifisch.

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Vorschriften für Importe prüfen
Einfuhrbestimmungen von Drittländern
Die Import- oder Einfuhrbestimmungen von Drittstaaten (Länder außerhalb der Europäischen Union) ergeben sich aus den jeweiligen nationalen Gesetzen. Eine übersichtliche Zusammenstellung der Einfuhrbestimmungen liefern die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM), die von der Handelskammer Hamburg zusammengestellt werden. Der Vertrieb erfolgt über den Dieckmann-Verlag Hamburg. Aus urheberechtlichen Gründen kann diese Publikation nicht auf den Internetseiten veröffentlicht werden. In konkreten Fällen kann eine Auskunft, welche Dokumente für die Einfuhrabwicklung im Ausland notwenig sind, abgefragt werden. Diese Informationen sollten schon frühzeitig im Verhandlungsstadium angefordert werden, da die dokumentäre Abwicklung von Auslandsaufträgen häufig mit höheren Kosten und mit einem wesentlichen Zeitaufwand verbunden sein kann. Neben den bereits erwähnten Konsulats- und Mustervorschriften existieren weitere Publikationen mit Hinweisen zu den aktuellen Einfuhrbestimmungen in den Kundenländern. Eine unvollständige Auflistung:
- Importbestimmungen anderer Länder, herausgegeben vom Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co. KG, Hameln
- Handbuch für Export und Versand, herausgegeben vom Storck Verlag Hamburg
Darüber hinaus gibt auch die Market Access Datenbank der Europäischen Union Hinweise zu den Einfuhrdokumenten in bestimmten Ländern.
Ansprechpartner
Was ist ein/e ... ?
- Ausfuhranmeldung | Internetausfuhranmeldung (
PDF - 97,12 KB) - Ausfuhrgenehmigung
- Carnet ATA
- IHK-Erklärung (nichtpräferenzieller Ursprung) (
Word - 36,50 KB)Die IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Ursprung kann von Unternehmen sowohl als Einzelerklärung als auch als Langzeiterklärung abgegeben werden. Diese Erklärungen werden grundsätzlich von den Ausstellern eigenverantwortlich unterzeichnet und abgegeben. Bescheinigungen Dritter (IHK) sind nicht notwendig, es sei denn es handelt sich um Drittlandsware. Der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen. - Lieferantenerklärung (VO 1207/2001)
- Ursprungszeugnis | elektronisches UZ
- Warenverkehrsbescheinigung EUR1. | EUR-MED (
PDF - 98,32 KB) - Warenverkehrsbescheinigung AT.R (
PDF - 63,87 KB) - Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und WiederausfuhrmitteilungenAusfüllanleitung zur Ausfuhr- und Einfuhranmeldung
Ausgefüllte Musterformulare
Formulare zum Download
- IHK-Erklärung (nichtpräferenzieller Ursprung) (
Word - 36,50 KB) - IHK-Erklärung (nichtpräferenzieller Ursprung) (
PDF - 17,36 KB) - Einzel-Lieferantenerklärung (VO 1207/2001) (
Word - 44,50 KB) - Langzeit-Lieferantenerklärung (VO 1207/2001) (
Word - 47,00 KB) - Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (
PDF - 13,65 KB)Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3 a UStG) (Ausfuhrkassenzettel) - UnterschriftsprobenAus Gründen der Rechtssicherheit ist die IHK gezwungen, Beglaubigungen von Außenhandelsdokumenten nur dann vorzunehmen, wenn ihr die Unterschriftsproben der Unterzeichner der Papiere vorliegen.
IHK-Standorte
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Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
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Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
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45894 Gelsenkirchen-Buer
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Straßenbahn Linie 301 und 302
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Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
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bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
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Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
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Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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