IHK Nord Westfalen

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Dienstag, 22.05.2012

Seiten-Nummer: P01106

.Dokumente

(Foto: Wilson Wong - www.fotolia.com)

Deutsche und ausländische Vorgaben berücksichtigen

Auftrags- und Zollabwicklung

Geht ein Auftrag aus dem Ausland ein, taucht in nicht wenigen Betrieben das Problem der korrekten Abwicklung auf. Welche gesetzlichen Ausfuhrregeln sind zu beachten? Müssen Ausfuhr-Genehmigungen eingeholt werden? Sind Meldungen/Deklarationen vorzunehmen?

Schon die Einhaltung der deutschen und EU-Exportregeln ist für so manches, insbesondere neues, Exportunternehmen ein Buch mit sieben Siegeln. Denn es geht ja nicht nur um Logistikfragen, auch die Exportkontrollregeln, die Zoll-Deklarationspflichten oder die steuerlichen Auflagen sind zu beachten.

Darüber hinaus sind die aus dem Ausland kommenden Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen. Auch sie müssen von Exporteur, Spediteur oder anderen Dienstleistern angenommen und in die Verfahrensabwicklung eingebunden werden. Nicht wenige Exportdokumente, die vom deutschen Verkäufer zu erstellen sind, erfüllen erst im Lande des Kunden ihre eigentliche Zoll- oder Einfuhrfunktion.

Deshalb benötigt jeder Exporteur genaue Informationen darüber, welche Papiere pro Exportgeschäft und pro Kunde auszufertigen sind. Jeder Auslandauftrag sollte akribisch auf seine diesbezüglichen Inhalte überprüft werden. Können die verlangten Papiere beigebracht werden? Mit welchen öffentlich-rechtlichen Institutionen ist dabei zu kooperieren? Werden vielleicht Erklärungen oder Zertifikate verlangt, die nach deutschem Recht verboten sind? Es gibt einige verbindliche Grundsatzregeln, viele sind aber länderspezifisch.


(Foto: Ludovic Lanoe - www.fotolia.com)

Vorschriften für Importe prüfen

Einfuhrbestimmungen von Drittländern

Die Import- oder Einfuhrbestimmungen von Drittstaaten (Länder außerhalb der Europäischen Union) ergeben sich aus den jeweiligen nationalen Gesetzen. Eine übersichtliche Zusammenstellung der Einfuhrbestimmungen liefern die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM), die von der Handelskammer Hamburg zusammengestellt werden. Der Vertrieb erfolgt über den Dieckmann-Verlag Hamburg. Aus urheberechtlichen Gründen kann diese Publikation nicht auf den Internetseiten veröffentlicht werden. In konkreten Fällen kann eine Auskunft, welche Dokumente für die Einfuhrabwicklung im Ausland notwenig sind, abgefragt werden. Diese Informationen sollten schon frühzeitig im Verhandlungsstadium angefordert werden, da die dokumentäre Abwicklung von Auslandsaufträgen häufig mit höheren Kosten und mit einem wesentlichen Zeitaufwand verbunden sein kann. Neben den bereits erwähnten Konsulats- und Mustervorschriften existieren weitere Publikationen mit Hinweisen zu den aktuellen Einfuhrbestimmungen in den Kundenländern. Eine unvollständige Auflistung:

  • Importbestimmungen anderer Länder, herausgegeben vom Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co. KG, Hameln
  • Handbuch für Export und Versand, herausgegeben vom Storck Verlag Hamburg

Darüber hinaus gibt auch die Market Access Datenbank der Europäischen Union Hinweise zu den Einfuhrdokumenten in bestimmten Ländern.

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