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Dienstag, 22.05.2012

Seiten-Nummer: P00032

.Export / Import

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Zollvorschriften

Regeln beachten

Nach den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit dem Zollkodex der EU ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. Auch die Einfuhr von Waren aus Drittländern ist grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen von dieser Regel und damit unterschiedliche Verfahrensvorschriften bei der Zollabfertigung. Auf jeden Fall stellen sich dem exportierenden bzw. importierenden Unternehmen eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen. Mehr zu den Einzelheiten in der Themenbox.


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Grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr

Gesetzliche Grundlage

Das deutsche AWG (Außenwirtschaftsgesetz) ist die Rechtsgrundlage für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Export-, Import- und Dienstleistungsgeschäften. Die Frage, ob derartige Geschäfte genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig sind bzw. bestimmten Meldevorschriften unterliegen, wird durch das AWG und in Ergänzung dazu durch die AWV (Außenwirtschaftsverordnung) definiert.


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Europäische Union

Zollgesetze

Der EU-Zollkodex und die Zollkodex-Durchführungsverordnung (DVO) bilden die einschlägige Rechtsgrundlage für alle im Zusammenhang mit Ex- und Importen zusammenhängenden Zollvorschriften. Einfuhrverfahren, Ausfuhrverfahren, Zollvorschriften, Einfuhrzölle, Zollwertrecht: alle diese Fragen werden im Zollkodex und der DVO geregelt. In einigen Teilen ist bereits der Modernisierte Zollkodex (MZK) in Kraft.


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Betroffene Personen, Gruppen, Organisationen

EU-Sanktionen

Der Intenet-Auftritt der EU beinhaltet eine elektronische Datenbank ("Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions"), in der alle sanktionierten Personen, Organisationen und Einrichtungen mit ihren jeweils bekannten Identifikationsmerkmalen aufgeführt sind. Diese Liste ist über die Verknüpfung "C Financial sanctions in force: Electronic list" aufrufbar und steht auch zum Download zur Verfügung. Sie basiert auf den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EG-Verordnungen und wird auf deren Grundlage laufend aktualisiert. (Hinweis: "Current list view" anklicken)


Klassifizierung von Waren

Warennummern

Warennummern, Zolltarifnummern können dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatstik entnommen werden. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht auf seiner Homepage die einzelnen Kapitel.


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Verwendung in Dokumenten

Länderbezeichnungen

Im internationalen Geschäft wird in einer Vielzahl von Fällen eine präzise Länderangabe oder ein Länderkürzel gefordert. Diese Angaben werden u.a. verwendet in Ein- und Ausfuhranmeldungen, Lieferantenerklärungen, Intrastat-Vordrucken etc. Die folgende Übersicht bietet einen schnellen Überblick über internationale Länderkürzel.


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Auslandsdokumente richtig erstellen

Zollvorschriften in Drittländern

Die Import- oder Einfuhrbestimmungen von Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) ergeben sich aus den jeweiligen nationalen Gesetzen. Eine übersichtliche Zusammenstellung der Einfuhrbestimmungen liefern die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM), die von der Handelskammer Hamburg zusammengestellt werden (Herausgeber ist der Dieckmann-Verlag).

Welche Dokumente für die Einfuhrabwicklung im Ausland notwenig sind sollte frühzeitig im Verhandlungsstadium geklärt werden. Denn die dokumentäre Abwicklung von Auslandsaufträgen kann häufig mit höheren Kosten und mit einem wesentlichen Zeitaufwand verbunden sein. Neben den erwähnten Konsulats- und Mustervorschriften existieren weitere Publikationen mit Hinweisen zu den aktuellen Einfuhrbestimmungen in Drittländern. Eine unvollständige Auflistung:

  • Importbestimmungen anderer Länder, herausgegeben vom Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co. KG, Hameln
  • Handbuch für Export und Versand, herausgegeben vom Storck Verlag Hamburg

Darüber hinaus gibt auch die Market Access Database der Europäischen Gemeinschaft Hinweise zu den Einfuhrdokumenten in bestimmten Ländern.

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