.Umweltzonen / Umgebungslärm

Der Gesetzgeber versucht mit vielen Maßnahmen schädliche Einflüsse auf Mensch und Umwelt zu begrenzen. Ob sie Wirkung zeigen wird erst auf lange Sicht erkennbar sein. (Foto: Mihai Musunoi - fotolia.com)
Umweltzonen
Erhebliche Restriktionen für den Verkehr
Erhebliche Restriktionen für den Verkehr resultieren aus der Einrichtung von zahlreichen Umweltzonen. Deren Ziel ist es, insbesondere den Ausstoß des Feinstaubs und der Stickoxide zu reduzieren.

(Foto: kk - fotolia.com)
Umgebungslärm
Die EU-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland
In 2002 hat die EU die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die sogenannte Umgebungslärm-Richtlinie hat das Ziel, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Nachbarschaftslärm ist nicht gemeint.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden,
- Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
- Aufstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.
Am 16. Juni 2005 hat der Bundestag die Umgebungslärm-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fügte in das Bundes-Immissionsschutzgesetz als § 47 a-f einen sechsten Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ ein. Danach sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen für die Kartierung zuständig, soweit es sich nicht um Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes handelt.
Zusätzlich trat am 16. März 2006 die Verordnung über die Lärmkartierung, in der Details der Umsetzung in Deutschland festgelegt werden, als 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BImSchV) in Kraft. Am 17. August 2006 wurden die in Deutschland für die erste Stufe geltenden „Vorläufigen Berechnungsverfahren“ VBUS (Straße), VBUSCH (Schiene), VBUF (Flugverkehr) und VBUI (Industrie), am 20.04.07 die VBEB (Belastete) veröffentlicht. Diese regeln die Berechnungen der Straßen-, Schienen, Flug- und Industriegeräusche bzw. der Belastetenzahlen für die Zwecke der Lärmkartierung nach der Umgebungslärm-Richtlinie.
Die Notwendigkeit einer Lärmkartierung und die darauf folgende Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist abhängig von der Größe der betroffenen Kommune.
In einer ersten Stufe werden Kommunen mit einer Einwohnerzahl > 250.000 betroffen. Die zweite Stufe (Kartierung bis 2012, Aktionsplan bis 2013) sind dann Ballungsräume > 100.000 Einwohner betroffen.
Informationen und Stand der Kartierung bzw. Planung
Ansprechpartner
Veranstaltungen
-
Die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) - Umsetzung in der Praxis
4. Juni | 16:00 Uhr | in Gelsenkirchen
-
IHK-Forum Wasser 2013
13. Juni | 11:30 Uhr | in Dormagen-Zons
IHK-Magazin Wirtschaftsspiegel
Am 18. Juni informiert die IHK Nord Westfalen über Marktchancen in der Wachstumsregion Südostasien - auch für kleinere Unternehmen.
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft





