.Elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

(Foto: Stefan Rajewski - fotolia.com)
Papier gehört der Vergangenheit an
Ein Ende der "Zettelwirtschaft"!
Anfang 2007 sind das Gesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten. Damit ergeben sich für die Entsorgungspraxis in den Unternehmen zahlreiche Änderungen.
Der wesentliche Punkt ist die verbindliche Einführung der elektronischen Nachweisführung für gefährliche Abfälle unter Nutzung der digitalen Signatur für Abfallerzeuger und –entsorger.
Ab dem 1. April 2010 erfolgt der Austausch sämtlicher Nachweise und Dokumente zwischen Erzeugern, Beförderern und Entsorgern in elektronischer Form. Eine Ausnahme besteht für Abfallerzeuger, die an einer Sammelentsorgung teilnehmen (siehe "Downloads zum Thema").
Eine rechtzeitige intensive Auseinandersetzung mit der Materie ist zu empfehlen, da die Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens mit der elektronischen qualifizierten Signatur als persönliche Unterschrift Veränderungen der betrieblichen Abläufe erfordert!
Die umfangreichste Lösung ist die Implementierung einer eigenen EDV-Lösung, die mit den gängigen Systemen und Schnittstellen der Behörden und Entsorgungsunternehmen kompatibel ist.
Weitere Alternativen sind die Nutzung des öffentlichen Internetportals ("Länder-eANV") oder einer Softwarelösung eines Entsorgers.
Grundsätzlich dürfen alle zuständigen Mitarbeiter seit Februar 2011 die Nachweispapiere nicht mehr unterschreiben, sondern am Computer signieren. Da die Signaturen personengebunden und somit nicht übertragbar sind, muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern geschult sein und über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen (bedenken Sie Urlaubs- und Krankheitsfälle!).
Als Hilfestellung, besonders für kleine und mittlere Unternehmen, wurden Merkblätter erarbeitet, in denen die wesentlichsten Änderungen kurz und prägnant darstellt sind (siehe "Downloads zum Thema"). Zudem finden Sie dort Unterlagen zu Vorträgen, die Referenten im Rahmen unserer Informationsveranstaltung im Februar 2010 gehalten haben.
Auch Abfallbeförderer und Abfallerzeuger mit eigenen Entsorgungsnachweisen müssen seit dem 1. Februar 2011 Begleitscheine sowie Entsorgungsnachweise elektronisch signieren.
Weitere Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV)
Bund und Länder gehen davon aus, dass das eANV ab dem 01.02.11 uneingeschränkt von allen Beteiligten praktiziert wird und die erforderliche Registrierung erfolgt ist - inkl. der qualifizierten elektronischen Signatur. Es zeigten sich in der Praxis jedoch erhebliche Störungen der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall). Daher arbeiten die zuständigen Bund/Länderbehörden derzeit ein „Sieben-Punkte-Prüfprogramms“ ab:
- Verbindliche Vereinbarungen zu einem „angemessenen, pragmatischen und bundeseinheitlichen Vollzug“ bei Betriebsstörungen der ZKS-Abfall.
- Neutrale Prüfung der ZKS-Abfall auf konzeptionelle oder betriebliche Defizite und Analyse der Betriebsstörungen.
- Schaffung der Möglichkeiten für typisierte Rückmeldungen der ZKS-Abfall über Betriebsstörungen an die Provider und Anwender.
- Umgehende Führung von Fehlerstatistiken und Auswertung zwecks Unterstützung und Information der Systemanbieter.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der angebotenen Systeme.
- Sofortige Unterstützung der Kommunikation der Provider, um die ZKS-Abfall zu entlasten.
- Konkretisierung und bei Bedarf darüber hinausgehende Fortentwicklung und Festlegung der Datenschnittstelle des BMU.
Eine Information des BMU zum Betriebszustand der ZKS-Abfall finden Sie unter "Downloads zum Thema"
Downloads zum Thema
- Übersichts-Flyer zum Thema eANV (BMU) (
PDF - 253,09 KB) - Leitfaden zur Einführung des eANV für KMU (BMU) (
PDF - 854,8 KB) - Merkblatt zur Nutzung des "Ergänzenden Formblatts" EGF (AGS) (
PDF - 136,99 KB) - Merkblatt eANV bei Sammelentsorgung (
PDF - 25,32 KB) - Merkblatt zu NachweisV und elektronischer Nachweisführung (
PDF - 13,7 KB) - Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht (BMU) (
PDF - 218,64 KB) - Verordnung zum europäischen Abfallverzeichnis (AVV) (
PDF - 66,93 KB) - Hinweise zur Registrierung bei der ZKS und Nutzung des Länder eANV (
PDF - 33,92 KB) - Information des BMU zum Betriebszustand der ZKS-Abfall (
PDF - 46,73 KB)
Links zum Thema
- Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall)
- Gemeinsame Abfall DV-Systeme der Länder (GADSYS)
- Ländervereinbarung ASYS (Abfallüberwachungssystem)
- BMU - Informationen zu Gesetz und Verordnung
- BMU - Standardisierte Datenschnittstellen
- LAGA - Informationen zum Vollzugs des Abfallrechts
- eANV in Wikipedia
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