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Samstag, 04.02.2012

Seiten-Nummer: P02080

.REACh - Die EU-Chemikalienpolitik

(Foto: Olivier - fotolia.com)

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EU-Verordnung REACh

Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien 

Die REACh-Verordnung, die nach jahrelanger Diskussion im Dezember 2006 beschlossen worden war, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Neben den Produzenten und Importeuren werden nun auch alle Anwender von Chemikalien in den komplexen, zeitaufwendigen und teuren Registrierungsprozess mit eingebunden. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten produzierenden Gewerbes massiv belastet.

Einen Überblick über die Thematik REACh können Sie sich mit dem DIHK-Merkblatt (MB) "REACh in 10 Minuten" (siehe unten) verschaffen.

Neben allgemeinen Informationsveranstaltungen haben die IHKs in NRW ein gemeinsames  Informations- und Seminarkonzept entwickelt, in dem die Anforderungen von REACh bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch aufbereitet und vermittelt werden sollen:
"REACh konkret!".
Seit der erste Runde im Jahr 2007 hat es fünf Durchgänge gegeben.
Über zukünftige Veranstaltungen werden wir Sie auf diesen Seiten informieren.

Am 29.5.2007 wurde die REACh Verordnung, in deutscher Sprache und mit eingepflegten Korrekturen, ein zweites Mal im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Den Verordnungstext finden Sie  im Seitenanhang.
Den ergänzenden Text, die korrigierte Fassung der Änderung der Verordnung, ebenfalls vom 29.05.2007 finden Sie unter Downloads auf dieser Seite.

"Was geht mich REACh an? "..

Das b.a.u.a. in Dortmund, das nationale Helpdesk zu REACh, bietet auf seinen Internetseiten viele hilfreiche Informationen. U.a. finden Sie dort auch den Entscheidungsfinder "Was geht mich REACh an?", der Ihnen schnell Klarheit über das weitere Vorgehen gibt (den Link finden Sie unten unter "Links zum Thema").


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