IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Mittwoch, 19.06.2013

Seiten-Nummer: P03285

.Unternehmensführung

Absicherung

(Foto: MH - Fotolia.com)

Rechtzeitig handeln

Persönliche Absicherung

Wer ein Risiko eingeht, muss sich absichern. Am Berg oder im Unternehmen. Doch viele (Jung-) Unternehmer tun es nicht - oder zu spät. Das kann fatale Folgen haben.


Risikomanagement

Betriebliche Versicherungen

Die betrieblichen Versicherungen sollen Nachteile verhindern, die Ihnen als Unternehmer durch Schädigung seitens anderer Personen, aus Ihrer Tätigkeit oder durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen können.

An zu versicherten Risiken kommen in Frage:

  • Schäden, die Dritten durch Ihre gewerbliche Tätigkeit entstehen,
  • Schäden am Sachvermögen des Betriebes,
  • Schäden am Unternehmens- oder Privatvermögen, die durch Dritte verursacht werden.

Personen- und Sachschäden, die aus Geschäftsbeziehungen mit Dritten resultieren, werden mit der Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt. Unternehmens- und Privatvermögen können durch Sach- bzw. Vermögensversicherungen geschützt werden.

Folgende Vorüberlegungen sind im Rahmen eines Risikomanagements anzustellen:

Risiko- und Bedarfsanalyse:

  • Welche Risiken hat Ihr Betrieb?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen können ergriffen, welche Risiken vermieden werden?
  • Welche Risiken lassen sich versichern?
  • Was muss unbedingt und sofort versichert werden, was kann zukünftig wichtig sein?

Kosten-Nutzen-Analyse:

  • Wie groß sind die Risiken in den einzelnen Bereichen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines möglichen Schadens)?
  • Wie ist die Kosten-Nutzen-Relation (Kosten des Versicherungsschutzes im Verhältnis zu den Kosten der Schadensdeckung)?
  • Welche Schäden kann Ihr Betrieb ggf. selbst tragen, d. h. welche Selbstbeteiligungen können vereinbart werden?

Wenn eine Auswahl bzgl. der zu versichernden Risiken getroffen wurde, gilt es, eine Rangordnung aufzustellen. Dabei hängt die Risikoeinstufung von Branche und Betriebsgröße ab.

Durch Sachversicherungen lassen sich nur die entstandenen Sachschäden absichern (z. B. durch Brand zerstörte Lagerhalle). Für die Folgeschäden wie Produktionsausfall, Verdienstausfall oder sogar Betriebsstilllegung muss eine Vermögensversicherung, in diesem Fall eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: