.Unternehmensführung

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Rechtzeitig handeln
Persönliche Absicherung
Wer ein Risiko eingeht, muss sich absichern. Am Berg oder im Unternehmen. Doch viele (Jung-) Unternehmer tun es nicht - oder zu spät. Das kann fatale Folgen haben.
- IHK Nord Westfalen - Eigeninitiative gefragt
- Risiken rechtzeitig absichern (
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Risikomanagement
Betriebliche Versicherungen
Die betrieblichen Versicherungen sollen Nachteile verhindern, die Ihnen als Unternehmer durch Schädigung seitens anderer Personen, aus Ihrer Tätigkeit oder durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen können.
An zu versicherten Risiken kommen in Frage:
- Schäden, die Dritten durch Ihre gewerbliche Tätigkeit entstehen,
- Schäden am Sachvermögen des Betriebes,
- Schäden am Unternehmens- oder Privatvermögen, die durch Dritte verursacht werden.
Personen- und Sachschäden, die aus Geschäftsbeziehungen mit Dritten resultieren, werden mit der Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt. Unternehmens- und Privatvermögen können durch Sach- bzw. Vermögensversicherungen geschützt werden.
Folgende Vorüberlegungen sind im Rahmen eines Risikomanagements anzustellen:
Risiko- und Bedarfsanalyse:
- Welche Risiken hat Ihr Betrieb?
- Welche Vorsorgemaßnahmen können ergriffen, welche Risiken vermieden werden?
- Welche Risiken lassen sich versichern?
- Was muss unbedingt und sofort versichert werden, was kann zukünftig wichtig sein?
Kosten-Nutzen-Analyse:
- Wie groß sind die Risiken in den einzelnen Bereichen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines möglichen Schadens)?
- Wie ist die Kosten-Nutzen-Relation (Kosten des Versicherungsschutzes im Verhältnis zu den Kosten der Schadensdeckung)?
- Welche Schäden kann Ihr Betrieb ggf. selbst tragen, d. h. welche Selbstbeteiligungen können vereinbart werden?
Wenn eine Auswahl bzgl. der zu versichernden Risiken getroffen wurde, gilt es, eine Rangordnung aufzustellen. Dabei hängt die Risikoeinstufung von Branche und Betriebsgröße ab.
Durch Sachversicherungen lassen sich nur die entstandenen Sachschäden absichern (z. B. durch Brand zerstörte Lagerhalle). Für die Folgeschäden wie Produktionsausfall, Verdienstausfall oder sogar Betriebsstilllegung muss eine Vermögensversicherung, in diesem Fall eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.
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