.Gründung und Festigung

(Foto: Falk Matte - Fotolia.de)
Steuern und Buchführung
Pflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen
Steuern sind nicht etwas, ”was irgendwann später kommt”. Sowohl die prompte Bezahlung der Steuern als auch die exakte Erledigung von Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten darf der Existenzgründer nicht auf die leichte Schulter nehmen, sonst droht nicht nur die zwangsweise Beitreibung der Steuern, sondern kann dies auch zu einer ”Schätzung” der Steuerlast führen. Und dies ist bekanntlich für jeden Unternehmer ein Gespenst.
Hilfe vom Steuerfachmann
Der Existenzgründer wird sich jedoch fragen, wofür es den Steuerberater gibt. Es ist richtig, dass ein Unternehmen im Regelfall bei der Kompliziertheit des Steuerrechts und dessen ständiger Änderung ohne die Hilfe eines Steuerberaters kaum auskommen kann. Der Steuerberater ist aber nur so gut, wie er Anstöße für seine Arbeit unmittelbar aus dem Betrieb, also vom Unternehmer selbst, bekommt. Dies setzt ebenso wie das Verarbeiten der vom Steuerberater unterbreiteten Vorschläge zumindest Grundkenntnisse des Existenzgründers über unser Steuersystem voraus.
Angebote für Gründer und junge Unternehmer
- Auf unserer Homepage im Modul "Steuern" haben wir eine eigene Seite mit Informationen für Existenzgründer (u. a. Merkblatt: zu Buchführung und Unternehmenssteuern, weitere Informationen zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einnahmenüberschussrechnung) zusammengestellt.
- Alle Finanzämter in Nord-Westfalen haben spezielle Ansprechpartner für Existenzgründer und junge Unternehmer. Nutzen Sie das Angebot und setzen sie sich bei Fragen mit dem Finanzamt in Verbindung.
- Jungunternehmern, die in den letzten Monaten ein Gewerbe angemeldet haben, und Existenzgründern, die kurz vor dem Schritt in die Selbständigkeit stehen, bietet die IHK Nord Westfalen in Kooperation mit den Finanzämtern Informationsveranstaltungen an. Die genauen Termine finden Sie im Veranstaltungskalender für Existenzgründer. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie unter "IHK-Starthilfe".
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die unsere Region bietet.
Themen
- IHK-Starthilfe - Vor- und Nachgründungsphase
- Gewerbe (voraussetzungen) Anzeige - Erlaubnis
- Scheinselbstständigkeit
- Steuern und Buchführung
- Finanzierung und Förderung
- Rechtliche Aspekte
- Persönliche Absicherung
- Branchenspezifische Informationen
- Berater - Tipps zur Suche und Auswahl
- Begleitung junger Unternehmen
- Gründung in Zahlen
Veranstaltungen
-
MentorenNetz Nord-Westfalen: Expertengespräche für junge Unternehmen
19. Juni | in Münster
-
Frischer Wind für Ihr Marketing IX - Social Media
26. Juni | 17:00 Uhr | in Bocholt
-
Einführung in die Existenzgründung - Gründung aus der Arbeitslosigkeit
27. Juni | 10:00 Uhr | in Bottrop
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
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- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
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Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
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Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
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Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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