IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Donnerstag, 20.06.2013

Seiten-Nummer: P02235

.Finanzierung

Öffentliche Bürgschaften

(Foto: Elena R. - Fotolia.com)

Finanzspritze für Betriebe und Gründer

Öffentliche Bürgschaften

Die öffentliche Bürgschaft ist in in der Praxis Bestandteil einer „normalen“ Unternehmensfinanzierung. Um eine Bürgschaft zu erhalten, ist die Bereitschaft des Kreditinstituts, einen Betrieb oder einen Existenzgründer mit Krediten zu finanzieren, unerlässlich. Das Einverständnis des Kreditinstituts hängt von mehreren Faktoren ab.

Eine Grundvoraussetzung ist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells des Kreditnehmers, das heißt eine hohe Wahrscheinlichkeit, mit der eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Kreditmittel zu erwarten ist. Hiervon muss das Kreditinstitut überzeugt sein. Erst wenn diese Grundvoraussetzung in einem gewissen Maß gegeben ist, setzt darauf die Frage der Besicherung des Kredits auf. Können der Kreditnehmer oder unter Umständen auch dessen Gesellschafter keine ausreichenden Sicherheiten bereitstellen, besteht die Möglichkeit, zur Verstärkung der Besicherungsmasse eine Bürgschaft zu beantragen.

Wie lange der Prozess dauern wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Ein Routineverfahren gibt es nicht. Innerhalb des Verfahrens werden die Unternehmen und Existenzgründer von Mitarbeitern der Bürgschaftsbank oder von PVC (Landesbürgschaft) durchleutet. Es werden die handelnden Personen, das Projekt sowie vorhandene Risikofaktoren beurteilt. Um den Prozess nicht zu verzögern, sollte man bei der Erstellung der Unterlagen beachten, dass man bei den Entscheidungsträgern "Erstkunde" ist.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW

Die Bürgschaftsbank NRW ersetzt fehlende Sicherheiten. Sie ermöglicht Existenzgründern und mittelständischen Unternehmern sowie Freiberuflern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für 80 Prozent des Darlehensbetrages (maximal 1 Mio. Euro) eine Ausfallbürgschaft gewährt. Ausfallbürgschaft sind nicht kostenlos.

Die Bürgschaftsbank hilft Selbstständigen, die betriebliche Zukunft zu gestalten, nicht die Vergangenheit zu bewältigen. Sanierungen oder Umschuldungen sind für die Bürgschaftsbank deshalb kein Thema.

Existenzgründer und Unternehmer sollten in jedem Fall davon ausgehen, dass die Frage nach persönlichen Sicherheiten auch bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt wird. Dies gilt auch für Unternehmen in haftungsbegrenzenden Rechtsformen, wie z. B. die GmbH.

Beantragt werden kann eine Bürgschaft für:

  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen
  • Betriebserweiterungen/-verlagerungen
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager
  • die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien)
  • Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen

Die EU-Beihilferichtlinien, denen die Bürgschaftsbank unterliegt, können in Einzelfällen einer Förderung entgegenstehen.

Landesbürgschaften in Nordrhein Westfalen

Dort wo die Bürgschaftsbank NRW nicht mehr helfen kann, setzt die Landesbürgschaft ein. Die Landesbürgschaft ist für Kreditvolumen oberhalb der Bürgschaftsbank NRW gedacht.  

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, sofern bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen.  

Beantragt werden kann eine Bürgschaft für:

  • Auffanglösungen, Restrukturierungen, Sanierungen
  • Gründungs-, Projekt- und Nachfolgefinanzierungen ( z. B. MBO, MBI)
  • wachstumsbedingte bzw. verlustbedingte Finanzierungen
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Fördermittel

(Foto: Bilderbox - Fotolia.com)

Finanzierungshilfen für Unternehmen

Fördermittel (Info-Sets)

Unabhängig davon, ob sich die Fördermitteldarlehen, öffentlichen Bürgschaften oder Zuschussprogramme an neugegründete oder bereits etablierte Unternehmen richten, die IHK informiert in zielgruppengerechten Zusammenstellungen über die wichtigsten Produkte und Programme.

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: