IHK Nord Westfalen

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Freitag, 24.05.2013

Seiten-Nummer: P02191

.Beratungskostenzuschuss

Für Unternehmen < 5 Jahre

Gründercoaching Deutschland

Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich. Das Gründercoaching Deutschland (GCD) wird bundesweit angeboten. Anträge auf ein gefördertes Gründercoaching sind bei einem Regionalpartner zu stellen.

Wie hoch ist die Förderung?
  • Gründung aus der Arbeitslosigkeit - (Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB III)
    Die Antragstellung muss innerhalb des ersten Jahres nach Gründung erfolgen. Das maximal förderfähige Honorar beträgt 800 Euro/Tagewerk (8 Stunden/Tag). Gründer erhalten im Geltungsbereich der IHK Nord Westfalen einen Zuschuss i. H. v. 90 % bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro nicht überschreiten.

  • Gründer und junge Unternehmen - Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
    Das maximal förderfähige Honorar beträgt 800 Euro/Tagewerk (8 Stunden/Tag). Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der IHK Nord Westfalen einen Zuschuss i. H. v. 50 % bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

Beispiele:
Ein Unternehmen in Coesfeld nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 3.600 Euro (6 Tage zu je 600 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 3.600 Euro. Der Zuschuss beträgt 1.800 Euro (50 % von 3.600 Euro).

Ein Unternehmen in Castrop-Rauxel nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 3.600 Euro (4 Tage zu je 900 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt hier allerdings nicht 3.600 Euro, sondern nur 3.200 Euro (=4 x 800 Euro). Der Zuschuss beträgt somit 1.600 Euro (50 % von 3.200 Euro).

.IHK Info-Set Fördermittelprogramme und Links

Fördermittel

(Foto: Bilderbox - Fotolia.com)

Finanzierungshilfen für Unternehmen

Fördermittel (Info-Sets)

Unabhängig davon, ob sich die Fördermitteldarlehen, öffentlichen Bürgschaften oder Zuschussprogramme an neugegründete oder bereits etablierte Unternehmen richten, die IHK informiert in zielgruppengerechten Zusammenstellungen über die wichtigsten Produkte und Programme.

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