.Fortbildungsprüfungen

Wirtschaftsfachwirte sind Allrounder im Unternehmen (Foto: Pressmaster - Fotolia.com)
Allrounder im Unternehmen
Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Sie sind in der Lage:
- betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
- Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
- anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, d.h. die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.
Prüfungsinhalte:
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende vier Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft (60 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
- Rechnungswesen (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
- Recht und Steuern (60 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
- Unternehmensführung (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
Die Teilprüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zusätzlich zu den Einzelnoten eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet.
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann erst nach dem Ablegen der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ begonnen werden. Sie wird schriftlich mit handlungsorientierten Aufgaben sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die schriftliche Teilprüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik - Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert 30 Minuten. Es bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche. Der Schwerpunkt liegt auf das Fach "Führung und Zusammenarbeit". Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Die Teilprüfung ist insgesamt bestanden, wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zusätzlich zu den Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung eine Durchschnittspunktzahl / -note gebildet.
Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragt und abgelegt werden. In diesem Fall wird dann vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung. Der praktische Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung kann im Rahmen der regulären Ausbilder-Eignungsprüfungen absolviert werden.
Prüfungsgebühr:
460,00,- € gemäß der Gebührenordnung der IHK Nord Westfalen
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: 220,00,- € (Wiederholungsprüfung: 50 %)
- Handlungsspezifische Qualifikationen: 240,00,- € (Wiederholungsprüfung: 50 %)
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.
Prüfungsablauf:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 08:30 - 09:30 Uhr |
| Rechnungswesen | 10:00 - 11:30 Uhr |
| Recht und Steuern | 12:00 - 13:00 Uhr |
| Unternehmensführung | 13:30 - 15:00 Uhr |
Handlungsspezifische Qualifikationen:
| Situationsaufgabe 1 | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Situationsaufgabe 2 | 08:30 - 12:30 Uhr |
Die Termine für das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation werden erst nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen vereinbart.
Prüfungstermine
Prüfungsteil 1: „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- 18. Oktober 2012
- 7. März 2013
- 17. Oktober 2013
Prüfungsteil 2: „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- 15. und 16. November 2012
- 18. und 19. November 2013
- 10. und 11. April 2014
- 10. und 11. November 2014
Anmeldeschluss jeweils ca. 8 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Downloads
- Verordnung (
PDF - 92,68 KB) - Struktur der Prüfung (WQ) (
PDF - 43,53 KB) - Struktur der Prüfung (HQ) (
PDF - 33,42 KB) - Allgemeine Informationen (
PDF - 110,53 KB) - Infos Prüfungsteil 1 (WQ) (
PDF - 87,10 KB) - Infos Prüfungsteil 2 (HQ) (
PDF - 90,64 KB) - Prüfungsordnung (
PDF - 181,95 KB) - Zugelassene Hilfsmittel (
PDF - 543,76 KB)
Links
- Prüfungsaufgaben
- Rahmenplan mit Lernzielen
- WIS – Das bundesweite Weiterbildungsportal(Suche nach Prüfungen)
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Formeln gehören zum Alltag aller Lehrgangsteilnehmer. Oft sind sie aber schwierig zu lernen, geschweige denn im Gedächtnis zu behalten. Das ist auch nicht nötig...
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bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
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Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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