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Mittwoch, 22.05.2013

Seiten-Nummer: P02970

.IHK-Akademie der Wirtschaft

Meister-BAföG & Co.

Förderungsmöglichkeiten

Wer beruflich vorankommen will und sich weiterbildet, kann finanziell unterstützt werden. Das Meister-BAföG ist das bekannteste Förderprogramm, aber längst nicht das einzige. Hier ein Überblick:


Weiterbildungs-BAföG (Meister-BAföG)

Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), auch Meister-BAföG genannt, hat zum Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern und ihnen eine Existenzgründung zu erleichtern. Es unterstützt Sie also, wenn Sie nach Ihrer Ausbildung weiterkommen wollen und sich weiterqualifizieren in einem anerkannten Lehrgang der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Fachkräfte und Handwerker, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).
Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Welche Leistungen werden gefördert?

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 32 Prozent (ab 01. Januar 2006: 30,5 Prozent), im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmenbeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

Welche Lehrgänge werden gefördert?

Vollzeitmaßnahmen dürfen längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate dauern (Förderungshöchstdauer). Dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden. Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile (sog. Maßnahmenabschnitte), dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmenabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.

Aus dem Lehrgangsangebot der Akademie der Wirtschaft können folgende Lehrgänge gefördert werden:

  • Betriebswirt(in) IHK
  • Gepr. Techn. Betriebswirt(in) IHK
  • Gepr. Bilanzbuchhalter(in) IHK
  • Gepr. Controller(in) IHK
  • Gepr. Handelsfachwirt(in) IHK
  • Gepr. Immobilienfachwirt(in) IHK
  • Gepr. Industriefachwirt(in) IHK
  • Gepr. Industriemeister(in) IHK
  • aller Fachrichtungen
  • Gepr. IT Entwickler(in) IHK
  • Gepr. IT Projektleiter(in) IHK
  • Gepr. IT Ökonom(in) IHK
  • Gepr. IT Berater(in) IHK
  • Gepr. Hotelmeister(in) IHK
  • Gepr. Küchenmeister(in) IHK
  • Gepr. Restaurantmeister(in) IHK
  • Gepr. Medienfachwirt(in) IHK
  • Gepr. Personalfachkaufmann /-frau (IHK)
  • Gepr. Tourismusfachwirt(in) IHK
  • Gepr. Verkehrsfachwirt(in) IHK
  • Gepr. Versicherungsfachwirt(in) IHK
  • Gepr. Fachkaufmann /-frau für Büroma-nagement (IHK)
  • Gepr. Fachkaufmann /-frau für Einkauf und Logistik (IHK)
  • Gepr. Fachkaufmann /-frau für Außen-wirtschaft (IHK)
  • Fachkaufmann /-frau für Marketing (IHK)

Wie zahlen Sie das Darlehn zurück?

Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit - höchstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen.
Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit von maximal sechs Jahren innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen. Die Absolventen der Fortbildungsmaßnahme können ab dem Beginn ihrer Rückzahlungspflicht zwischen einem festen und einem variablen Zins wählen, der in der Regel erheblich unter dem marktüblichen Zinssatz liegt. Der variable Zins wird jährlich am 1. April und am 1. September für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Er richtet sich nach dem "European Interbank Offered Rate" (EURIBOR) zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags. Darüber hinaus wird ab Beginn der Rückzahlungspflicht ein Zuschlag zum Ausgleich der Ausfallrisiken erhoben.

Existenzgründung

Sofern Sie innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründen sollten, werden auf Antrag 75 % der auf Lehrgangsentgelte und Prüfungsgebühren entfallenden Fördermittel erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Abschlussprüfung bestanden haben und spätestens am Ende des dritten Jahres nach der Existenzgründung zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben, von denen zumindest eine Person nicht nur geringfügig beschäftigt sein darf.

Wo beantragen Sie das Meister-BAföG?

Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Antragstelle für Nordrhein-Westfalen ist die
Bezirksregierung Köln; Dezernat 49; 50606 Köln.

Die IHK berät und nimmt auch Anträge an.  Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmenbeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Maßnahmenbeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Nähere Informationen und Antragsvordrucke:

Bildungsprämie 

Wer kann teilnehmen?

Die Bildungsprämie kann von Erwerbstätigen in Anspruch genommen werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro). 

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. Mindestens die gleiche Summe muss dabei selbst für die Weiterbildung aufgebracht werden.

Wie komme ich an einen Prämiengutschein?

Vor Inanspruchnahme der Bildungsprämie muss sich der Interessent in einer ausgewählten Beratungsstelle beraten lassen. Im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region stehen Bildungsberatungsstellen zur Verfügung. Dazu gehört auch die Gesellschaft für Bildung und Technik mbH in Münster und in Gelsenkirchen. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Prämiengutscheine. Zum Programm beraten Stephan Hols in Münster, Tel. 0251 707-350 und Sascha Dichta in Gelsenkirchen, 0209 388-315. Informationen und weitere Beratungsstellen:

Bildungscheck

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst.

Wer kann teilnehmen?

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie komme ich an einen Bildungsscheck?

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus. Im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region stehen den Unternehmen und ihren Beschäftigten Beratungsstellen zur Verfügung. Dazu gehört auch die Gesellschaft für Bildung und Technik mbH in Münster und in Gelsenkirchen. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Bildungsschecks.

Zum Programm beraten Stephan Hols in Münster, Tel. 0251 707-350 und Sascha Dichta in Gelsenkirchen, 0209 388-315.

Informationen gibt es auch unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Steuerliche Förderung

Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden.

Im Einzelnen sind folgende Vorschriften von Bedeutung:

Ein Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe ist möglich, wenn die Maßnahme die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll.

Anerkannt werden Teilnahmegebühren, Lernmittel und Reisekosten, wenn die Werbungskosten jährlich insgesamt höher als der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.044,00 € sind. Meist ungünstiger ist die Absetzbarkeit als Sonderausgaben (über Pauschbetrag von 36/72 € im Jahr für Alleinstehende/Ehepaare). Die setzt das Finanzamt an, wenn es eine neue Ausbildung annimmt. Dann sind die Aufwendungen als Sonderausgaben nur bis 920,00 € abzugsfähig. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand.

Förderung durch die Arbeitsagentur

Durch die Arbeitsagentur können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben. Informationen gibt es bei den Agenturen für Arbeit.

Förderung durch Bundeswehr

Eine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Lernmitteln und Fahrtkosten erhalten. Wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können sie ggf. auch ein Trennungsgeld und einen Ausbildungszuschuss erhalten. Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst zu stellen.

Chancen für Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen

Sonderprogramm Wegebau

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit dem Sonderprogramm Wegebau   Ältere und geringqualifizierte in Unternehmen, die sich beruflich weiterbilden möchten. Interessierte Unternehmen oder Beschäftigte aus Unternehmen können sich direkt mit der örtlichen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Eine Liste der Ansprechpartner der jeweiligen Arbeitsagenturen steht Ihnen als Download zur Verfügung.

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