.Prüfungen

Abschlussprüfung für kaufmännische und industriell-technische Ausbildungsberufe (C. Thompson - Fotolia)
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung - Sommer 2012 -
Zur Sommerprüfung 2012 werden gem. § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 30. September 2012 endet.
- Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2012.
Die Anmeldevordrucke werden den Ausbildungsbetrieben von der Industrie- und Handelskammer rechtzeitig zugestellt.
Anträge
- gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
- gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) und
- gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externe) sind
- bis spätestens 31. Oktober 2011,
bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen in
48151 Münster, Sentmaringer Weg 61,
45894 Gelsenkirchen, Rathausplatz 7,
einzureichen, sofern die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2012 erfolgen soll.
Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2012 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung - Winter 2012/13 -
Zur Winterprüfung 2012/13 werden gem. § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 31. März 2013 endet.
- Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2012.
Die Anmeldevordrucke werden den Ausbildungsbetrieben von der Industrie- und Handelskammer rechtzeitig zugestellt.
Anträge
- gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
- gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) und
- gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externe) sind
- bis spätestens 30. April 2012,
bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen in
48151 Münster, Sentmaringer Weg 61,
45894 Gelsenkirchen, Rathausplatz 7,
einzureichen, sofern die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2012/13 erfolgen soll.
Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2012/13 nicht mehr berücksichtigt werden.
Münster, 30. Januar 2012
Ansprechpartner
Downloads
- Antrag Externe (
Word - 143,50 KB)Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz - Merkblatt: Externenzulassung (
PDF - 485,02 KB) - Antrag auf vorzeitige Zulassung (
PDF)Auszubildende können nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrere Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. - Richtlinie Verkürzung (
PDF - 123,55 KB)Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
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