IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Sonntag, 26.05.2013

Seiten-Nummer: P02995

.Ausbildungsberatung

Ausbildung im Verbund

Mehr und bessere Ausbildung durch Kooperationen (Foto: Kowalanka - Fotolia.com)

Verbundausbildung

Ausbilden im Tandem

Was tun, wenn das Unternehmen eigenen Mitarbeiter-Nachwuchs kompetent ausbilden möchte, aber nicht alle Ausbildungsinhalte selbst abdecken kann? Zum Beispiel im Verbund ausbilden!

Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, können aber aufgrund ihrer Spezialisierung und Größe nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. In einem Ausbildungsverbund kooperieren daher mehrere Unternehmen – ggf. unter Einbindung einer Bildungseinrichtung –, um zum Nutzen aller die Ausbildung gemeinsam zu organisieren. Auszubildende eignen sich in einem Partnerbetrieb Ausbildungsinhalte an, die der Ausbildungsbetrieb aufgrund seiner Geschäftsprozesse nicht vermitteln kann. In der Praxis kann dies vielfältig gestaltet werden. So kann z. B. ein Leitunternehmen die Verträge mit den Auszubildenden abschließen und mit den Verbundpartnerunternehmen ergänzende Kooperationsverträge über die dort zu vermittelnden Qualifikationen und deren Verrechnung schließen.

Nicht zuletzt profitieren auch die Auszubildenden von einem solchen Verbund, da sie durch den Aufenthalt in verschiedenen Betrieben ihren fachlichen und sozialen Horizont erweitern können. Ein weiterer Grund macht die Verbundausbildung insbesondere für ausbildungsunerfahrene Unternehmen interessant: Sie können bei geeigneter Wahl ihrer Partner auf die Kompetenz von Ausbildungsprofis vertrauen, die ihnen von der Bewerberauswahl über die Vertragsprozeduren und die Ausbildungsplanung bis hin zur Abschlussprüfung behilflich sind. Dafür kommen andere Unternehmen in Betracht, aber auch Bildungsdienstleister, die diese Koordinierungsfunktion übernehmen und ggf. zusätzliche Lehrgänge einkaufen oder selbst anbieten können.

Wer kann Anträge auf eine Förderung stellen?

Antragsteller können Betriebe, Bildungsträger oder Ausbildungsvereine sein, die nicht alleine ausbilden, sondern eine Auslagerung ihres Auszubildenden in einen anderen Betrieb vornehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 4.500 Euro je Ausbildungsplatz.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • Der Ausbildungsvertrag darf noch nicht geschlossen und mit der Ausbildung darf noch nicht begonnen sein.
  • Der Betrieb muss die Ausbildung gemeinsam mit einem Verbundpartner durchführen, da er  allein nicht alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang vermitteln kann.
  • Die Ausbildung im Verbund muss in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Dauer durchgeführt werden.
  • Wesentliche Teile der Ausbildung müssen von dem Verbundpartner übernommen werden (mindestens sechs Monate insgesamt).
  • Der vertragsabschließende Ausbildungsbetrieb darf nicht mehr als 250 sozialversicherungspflichtige Beschäftige haben.
  • Der Kooperationsbetrieb muss seinen Sitz in NRW haben

Ganz wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages geschlossen werden.

Wie wird der Antrag gestellt?
  • Antragsvordrucke können über die IHK bezogen werden.
  • Die Antragsformulare inkl. der erforderlichen Anlagen (u. A. Stellungnahme der IHK Nord Westfalen gesammelt an das Dezernat 34 - Arbeitspolitische Förderprogramme - der Bezirksregierung Münster senden.

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: