.Ausbildungsberatung

Mehr und bessere Ausbildung durch Kooperationen (Foto: Kowalanka - Fotolia.com)
Verbundausbildung
Ausbilden im Tandem
Was tun, wenn das Unternehmen eigenen Mitarbeiter-Nachwuchs kompetent ausbilden möchte, aber nicht alle Ausbildungsinhalte selbst abdecken kann? Zum Beispiel im Verbund ausbilden!
Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, können aber aufgrund ihrer Spezialisierung und Größe nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. In einem Ausbildungsverbund kooperieren daher mehrere Unternehmen – ggf. unter Einbindung einer Bildungseinrichtung –, um zum Nutzen aller die Ausbildung gemeinsam zu organisieren. Auszubildende eignen sich in einem Partnerbetrieb Ausbildungsinhalte an, die der Ausbildungsbetrieb aufgrund seiner Geschäftsprozesse nicht vermitteln kann. In der Praxis kann dies vielfältig gestaltet werden. So kann z. B. ein Leitunternehmen die Verträge mit den Auszubildenden abschließen und mit den Verbundpartnerunternehmen ergänzende Kooperationsverträge über die dort zu vermittelnden Qualifikationen und deren Verrechnung schließen.
Nicht zuletzt profitieren auch die Auszubildenden von einem solchen Verbund, da sie durch den Aufenthalt in verschiedenen Betrieben ihren fachlichen und sozialen Horizont erweitern können. Ein weiterer Grund macht die Verbundausbildung insbesondere für ausbildungsunerfahrene Unternehmen interessant: Sie können bei geeigneter Wahl ihrer Partner auf die Kompetenz von Ausbildungsprofis vertrauen, die ihnen von der Bewerberauswahl über die Vertragsprozeduren und die Ausbildungsplanung bis hin zur Abschlussprüfung behilflich sind. Dafür kommen andere Unternehmen in Betracht, aber auch Bildungsdienstleister, die diese Koordinierungsfunktion übernehmen und ggf. zusätzliche Lehrgänge einkaufen oder selbst anbieten können.
Wer kann Anträge auf eine Förderung stellen?
Antragsteller können Betriebe, Bildungsträger oder Ausbildungsvereine sein, die nicht alleine ausbilden, sondern eine Auslagerung ihres Auszubildenden in einen anderen Betrieb vornehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 4.500 Euro je Ausbildungsplatz.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Der Ausbildungsvertrag darf noch nicht geschlossen und mit der Ausbildung darf noch nicht begonnen sein.
- Der Betrieb muss die Ausbildung gemeinsam mit einem Verbundpartner durchführen, da er allein nicht alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang vermitteln kann.
- Die Ausbildung im Verbund muss in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Dauer durchgeführt werden.
- Wesentliche Teile der Ausbildung müssen von dem Verbundpartner übernommen werden (mindestens sechs Monate insgesamt).
- Der vertragsabschließende Ausbildungsbetrieb darf nicht mehr als 250 sozialversicherungspflichtige Beschäftige haben.
- Der Kooperationsbetrieb muss seinen Sitz in NRW haben
Ganz wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages geschlossen werden.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Antragsvordrucke können über die IHK bezogen werden.
- Die Antragsformulare inkl. der erforderlichen Anlagen (u. A. Stellungnahme der IHK Nord Westfalen gesammelt an das Dezernat 34 - Arbeitspolitische Förderprogramme - der Bezirksregierung Münster senden.
- Bezirksregierung MünsterAnsprechpartner in Fragen zur Förderung von Lehrstellen in einem Ausbildungsverbund
Ansprechpartner
Downloads
- Antrag auf Förderung (
PDF - 46,41 KB) - Merkblatt (
PDF - 30,96 KB) - Stellungnahme der IHK (
PDF - 25,39 KB) - Verbundausbildung in NRW (
PDF - 383,18 KB)
Erfolgsbeispiele aus der Praxis
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft



