.Anerkennung | Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die IHK (Foto: Andreas P. - Fotolia.com)
Ausländische Bildungsnachweise
Anerkennung | Gleichstellung
Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, hilft Ihnen die Anerkennung / Gleichstellung Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss dabei, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Berufstätigkeit in Deutschland aufnehmen zu können. Bei allen Anerkennungsverfahren wird Ihr ausländisches Zeugnis geprüft und mit einer deutschen Qualifikation verglichen. Im Idealfall wird Ihre Qualifikation als gleichwertig eingestuft und eine Anerkennung ausgesprochen.
Durch das am 1. April 2012 in Kraft tretende Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG) erhalten alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem derzeit gültigen deutschen Berufsabschluss. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung über ihre Qualifikationen.
Unterschieden werden drei Arten der Gleichstellung | Anerkennung:
- Gleichwertigkeitsüberprüfung nach dem BQFGWenn Sie einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf beantragen.
- Anerkennung nach dem BundesvertriebenengesetzSpätaussiedler/Vertriebene und deren Angehörige können auch die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse beantragen (§ 10 BVFG).
- Gleichstellung auf Grund eines bilateralen AbkommensBestimmte österreichische und französische Berufsabschlüsse sind per Verordnung deutschen Berufsabschlüssen gleichgestellt.
Sollte es sich bei Ihren Zeugnissen um den Nachweis eines allgemein-bildenden Schulabschluss handeln, so sind nicht die Industrie- und Handelskammern, sondern die Bezirksregierungen verantwortlich. Für Fragen der Bewertung von Hochschulqualifikationen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kulturministerkonferenz (ZAB) die zentrale Anlaufstelle.
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