.Münster Osnabrück International Airport (FMO)
Kartengrundlage: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Forderungen der IHK Nord Westfalen zum FMO-Ausbau
Der Münster Osnabrück International Airport (FMO) hat mit seinen überdurchschnittlich hohen Zuwachsraten im Passagier- wie im Frachtverkehr seine erwartet große Bedeutung für die Wirtschaft in seinem Einzugsbereich unter Beweis gestellt. Die IHK Nord Westfalen und der von ihr gegründete "Initiativkreis Flughafen Münster/Osnabrück" fordern nachhaltig die zügige Weiterentwicklung dieser wichtigen Verkehrsstation. Zu der vordringlichen Maßnahme gehört insbesondere die Verlängerung der Start- und Landebahn. Weiterhin unterstützt die IHK mit Nachdruck die laufenden Planungen und Erschließungsmaßnahmen zur Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes unmittelbar am Flughafen: Den FMO-Airport-Park.
Ohne diese Schritte ist die notwendige Weiterentwicklung des FMO mit ihren erwarteten positiven Folgewirkungen für die gesamte Wirtschaftsregion nicht möglich. Schon heute lassen sich von diesem Flughafen geforderte Funktionen im Mittelstreckenverkehr wegen der Kapazitätsgrenzen seiner Start- und Landebahn nicht oder nur eingeschränkt realisieren.
Die IHK erwartet daher von allen Entscheidungsträgern die nachhaltige Unterstützung bei der Umsetzung der im Luftverkehrskonzept Nordrhein-Westfalen festgeschriebenen Forderungen nach Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3600 m. Mit dieser Maßnahme wird die notwendige Voraussetzung für einen leistungsfähigen internationalen Verkehrsflughafen mit dem unbedingt notwendigen breit gefächerten Angebot geschaffen, der für den gesamten Wirtschaftsraum die Integration in das weiträumige internationale Luftverkehrsnetz sicherstellt.
Im Dezember 2004 ist durch das nordrhein-westfälische Landesverkehrsministerium der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.600 m ergangen. Im September 2005 hat der FMO-Aufsichtsrat eine Grundsatzentscheidung für den Bau getroffen, wobei in einem ersten Schritt eine Verlängerung der S/L-Bahn auf 3.000 m angestrebt wird.
Nach mehr als 15 Jahren Planungsvorlauf bedarf es einer weiteren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig das Verfahren zur erneuten Prüfung an das OVG Münster zurückverwiesen hat. Mit einem Urteil ist im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen.
Die politischen Entscheidungsträger sind aufgefordert, die Startbahnverlängerung am FMO konsequent umzusetzen, sobald der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erhält.
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