IHK Nord Westfalen

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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01483

.Organisation + Selbstverwaltung

(Foto: Bilderbox - Fotolia)

Rechtsgrundlagen der IHK

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Staat hat ihnen per Gesetz staatliche Aufgaben zur Wahrnehmung in wirtschaftlicher Selbstverwaltung übertragen.

Neben dem IHK-Gesetz gibt es über 50 weitere Gesetze, in denen der Staat Aufgaben auf die IHKs übertragen hat. Der Staat praktiziert so ein Stück Entbürokratisierung und Deregulierung.

Das Bundesgesetz und die ergänzenden Landesgesetze geben nur einen Rahmen. Die meisten Einzelheiten der inneren Organisation der IHK finden sich im Satzungsrecht. Die Wahlordnung regelt die Wahl zur Vollversammlung, dem Parlament der Wirtschaft.

Die Kosten werden durch Beiträge und Gebühren gedeckt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Beitrags- und Gebührenordnung sowie der Wirtschaftssatzung.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen als Download zur Verfügung:  

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Dr. Jochen Grütters

Dr. Jochen Grütters

Telefon 0251 707-237

Telefax 0251 707-498

Email an <strong>Dr. Jochen Grütters</strong>

 

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