IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P02734

.Mitgliedschaft und Beitrag

Foto: Orlando Florin Fotolia.com

IHK-Beitrag

Komplementärgesellschaften

Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann nach § 3 Abs. 3 des Industrie- und Handelskammergesetzes (IHKG) ein ermäßigter Grundbeitrag eingeräumt werden, sofern beide Gesellschaften derselben IHK angehören.

Dieser gesetzlich eingeräumten Möglichkeit ist die Vollversammlung der IHK Nord Westfalen gefolgt und hat in der Beitragsordnung (§ 14) sowie der Wirtschaftssatzung festgelegt, dass unter den oben genannten Voraussetzungen auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 50 % des Grundbeitrages zu gewähren ist.

Komplementärgesellschaften können den Antrag schriftlich an die IHK Nord Westfalen richten. Sie müssen lediglich durch Unterschrift bestätigen, dass die o. g. Bedingungen erfüllt sind und die Gesellschaft keine anderen gewerblichen Tätigkeiten ausübt. Zu den anderen gewerblichen Tätigkeiten zählen z. B. die Verwaltung oder die Beteiligung an anderen Unternehmen.

Kontakt IHK-Beitrag: 0251/707-190

Rechtsgrundlagen IHK-Beitrag

IHK-Magazin Wirtschaftsspiegel

Welche Fachkräfte werden wo fehlen? Das zeigt der Fachkräftemonitor NRW.

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: