.Mitgliedschaft und Beitrag

Aus- und Weiterbildung: Die IHK nimmt im Jahr ca. 22.000 Prüfungen ab. (Foto: Bilderbox - Fotolia)
IHKs übernehmen gesetzliche Aufgaben
Besser und günstiger
als der Staat
Schon angesichts der staatlichen Aufgaben und des starken öffentlichen Interesses an ihrer ordnungsgemäßen Erfüllung ist klar, dass es ohne Pflichtmitgliedschaft nicht geht. Bei der IHK ist es nicht anders als beim Staat selbst: Nur wenn alle Mitglied sind und ihren Beitrag leisten, funktioniert das System. Trittbrettfahrer sind nicht erwünscht. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt bestätigt, dass die Pflichtmitgliedschaft zwingende Voraussetzung für die am Wohl der Allgemeinheit orientierte Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern ist. Dabei betont es immer wieder, dass die Selbstverwaltung „die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt“. Die Alternative zur Eigenverantwortung und Selbstverwaltung ist bekanntlich die öffentliche Verwaltung. Auch dort wäre man Pflichtmitglied, auch dort müsste man Beiträge entrichten, die dort nur anders heißen.
IHK-Beitrag
Nach Leistungskraft gestaffelt
Die IHK erhält kein Geld vom Staat. Dadurch bleiben die Objektivität und die Unabhängigkeit gewährleistet, die für die Erfüllung ihres Auftrages unabdingbare Voraussetzung sind. Finanziert wird die IHK-Arbeit deshalb durch Mitgliedsbeiträge, die die Unternehmen anstelle von staatlichen Steuern direkt an ihre IHK zahlen sowie durch Gebühren und Entgelte für individuelle Leistungen.
IHK-Beiträge sind Beiträge zur Finanzierung der „Solidargemeinschaft der Unternehmen“. Nichts anderes ist die IHK als Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Da es sich bei ihren Aufgaben zum größten Teil um öffentliche Aufgaben handelt, die der Staat ihr übertragen hat, besitzt sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. IHK-Beiträge sind somit öffentliche Abgaben, zu deren Zahlung Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind.
Die Beiträge sind nach der (steuerlichen) Leistungsfähigkeit der Unternehmen gestaffelt. Über die Höhe entscheidet jährlich die Vollversammlung in der Wirtschaftssatzzung.
Kontakt IHK-Beitrag: 0251/707-190
Rechtsgrundlagen IHK-Beitrag
- IHK-Gesetz (Bund) (
PDF - 158,89 KB) - Beitragsordnung (
PDF) - Wirtschaftssatzung 2010 (
PDF - 93,11 KB) - Wirtschaftssatzung 2009 (
PDF - 64,26 KB) - Wirtschaftssatzung 2008 (
PDF) - Wirtschaftssatzung 2007 (
PDF)
IHK-Magazin Wirtschaftsspiegel
Der Export bleibt für Unternehmen trotz Krise eine chancenreiche Wachstumsreserve. Wie sie diese Reserve erfolgreich nutzen können, zeigt der IHK-Außenwirtschaftstag NRW am 21. September in Münster.
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