.Mitgliedschaft und Beitrag

(Foto: IHK Nord Westfalen)
IHKs übernehmen gesetzliche Aufgaben
Besser und günstiger
als der Staat
Schon angesichts der staatlichen Aufgaben und des starken öffentlichen Interesses an ihrer ordnungsgemäßen Erfüllung ist klar, dass es ohne Pflichtmitgliedschaft nicht geht. Bei der IHK ist es nicht anders als beim Staat selbst: Nur wenn alle Mitglied sind und ihren Beitrag leisten, funktioniert das System. Trittbrettfahrer sind nicht erwünscht. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt bestätigt, dass die Pflichtmitgliedschaft zwingende Voraussetzung für die am Wohl der Allgemeinheit orientierte Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern ist. Dabei betont es immer wieder, dass die Selbstverwaltung „die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt“. Die Alternative zur Eigenverantwortung und Selbstverwaltung ist bekanntlich die öffentliche Verwaltung. Auch dort wäre man Pflichtmitglied, auch dort müsste man Beiträge entrichten, die dort nur anders heißen.
IHK-Beitrag
Nach Leistungskraft gestaffelt
Die IHK erhält kein Geld vom Staat. Dadurch bleiben die Objektivität und die Unabhängigkeit gewährleistet, die für die Erfüllung ihres Auftrages unabdingbare Voraussetzung sind. Finanziert wird die IHK-Arbeit deshalb durch Mitgliedsbeiträge, die die Unternehmen anstelle von staatlichen Steuern direkt an ihre IHK zahlen sowie durch Gebühren und Entgelte für individuelle Leistungen.
IHK-Beiträge sind Beiträge zur Finanzierung der „Solidargemeinschaft der Unternehmen“. Nichts anderes ist die IHK als Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Da es sich bei ihren Aufgaben zum größten Teil um öffentliche Aufgaben handelt, die der Staat ihr übertragen hat, besitzt sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. IHK-Beiträge sind somit öffentliche Abgaben, zu deren Zahlung Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind.
Die Beiträge sind nach der (steuerlichen) Leistungsfähigkeit der Unternehmen gestaffelt. Über die Höhe entscheidet jährlich die Vollversammlung in der Wirtschaftssatzzung.
Kontakt IHK-Beitrag: 0251/707-190
Rechtsgrundlagen IHK-Beitrag
- IHK-Gesetz (Bund) (
PDF - 130,27 KB) - Beitragsordnung (
PDF - 93,20 KB)
- Erfolgsplan 2013 (
PDF - 74,25 KB) - Erfolgsplan 2012 (
PDF - 85,89 KB) - Finanzplan 2013 (
PDF - 73,54 KB) - Finanzplan 2012 (
PDF - 84,79 KB) - Erfolgs- und Finanzplan 2011 (
PDF - 12,28 KB) - Bilanz zum 31. Dezember 2011 (
PDF - 76,15 KB) - Erfolgsrechnung von 1. Januar bis 31. Dezember 2011 (
PDF - 73,75 KB) - Bilanz zum 31. Dezember 2010 (
PDF - 81,21 KB) - Erfolgsrechnung vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2010 (
PDF - 83,98 KB)
- Wirtschaftssatzung 2013 (
PDF - 14,59 KB) - Nachtragswirtschaftssatzung 2012 (
PDF - 14,72 KB) - Wirtschaftssatzung 2012 (
PDF - 92,27 KB) - Nachtragswirtschaftssatzung 2011 (
PDF - 92,20 KB) - Wirtschaftssatzung 2011 (
PDF - 14,80 KB) - Wirtschaftssatzung 2010 (
PDF - 93,11 KB) - Wirtschaftssatzung 2009 (
PDF - 127,35 KB) - Wirtschaftssatzung 2008 (
PDF - 1,78 MB) - Wirtschaftssatzung 2007 (
PDF - 90,74 KB)
IHK-Magazin Wirtschaftsspiegel
Am 18. Juni informiert die IHK Nord Westfalen über Marktchancen in der Wachstumsregion Südostasien - auch für kleinere Unternehmen.
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft





