IHK Nord Westfalen

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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01559

.Aktuelle Meldungen

Taxi-Sicherheit 2012

Ab 03.06.2012 an verschiedenen Trainingsorten. (Sandor Jackal - fotolia.com)

Fahrsicherheitstraining

Taxi-Sicherheit 2012

In Kooperation der Versicherung der Kraftfahrt (VDK), der Mercedes-Benz Vertriebsorganisation Deutschland (MBVD), der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) und dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) wird im Jahr 2012 ein Fahrsicherheitstraining für Taxifahrer/-innen angeboten.

 

.Taxen und Mietwagen

Dienstleistungen für das Taxi- und Mietwagengewerbe

Die IHK ist Dienstleister für das Taxi- und Mietwagengewerbe.

IHK: Dienstleister für Taxi- und Mietwagenbranche

Umfragen, Prüfungen, Stellungnahmen

Für die Taxi- und Mietwagenbranche in Nord-Westfalen übernimmt die IHK wichtige Aufgaben. Sie informiert die Betriebe über aktuelle Entwicklungen,  führt Umfragen zum Beispiel zur wirtschaftlichen Entwicklung der Branche durch und nimmt Stellung zur Erteilung von Genehmigungen und zur Änderung von Taxitarifen. Existenzgründer erwerben den Nachweis zur fachlichen Eignung durch eine Prüfung vor der IHK.


Taxifarbe

Hellelfenbein

Nordrhein-Westfalen bleibt konsequent bei der Taxifarbe "Hellelfenbein". Ausnahmen lässt das NRW-Vverkehrsministerium nicht zu. Dieser Beschluss baisert auf dem Ergebnis einer Befragung von 900 Unternehmen in den Städten Bielefeld, Dortmund, Aachen sowie den Kreisen Steinfurt, Siegen-Wittgenstein und Rhein-Kreis Neuss. Von den 441 Unternehmen, die sich an der Befragung beteiligt haben, haben fast 73 % sich für die Beibehaltung der Taxifarbgebung ausgesprochen.

 
Bei Unfällen

Taxihalter haftet mit

Taxifahrer haben besonders bei älteren Fahrgästen, Kindern, gebrechlichen und hilflosen Menschen die Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass beim Aussteigen die Fahrzeugtür ohne Gefahr für den übrigen Verkehr geöffnet werden kann. Die Belehrung des Fahrgastes, die Tür nicht zu öffnen, reicht im Einzelfall nicht aus. Kommt es zu einer Kollision, haftet der Taxihalter zu 50 Prozent für den Schaden, da das Ein- und Aussteigen zum Betrieb eines Taxis gehört. ( Amtsgericht Nordhorn 3 C 285/02)

 

Telefonbuchwerbung

Ohne Standort-Hinweis wettbewerbswidrig

Werbung eines Taxiunternehmers im Telefonbuch einer Nachbargemeinde ist wettbewerbswidrig, wenn dieser nicht in geeigneter Weise darauf hinweist, dass er Taxen nur in seinem Konzessions-Gebiet bereithält. Das entschied das Landgerichtes Verden (9 O 49/03).  Auch den Eintrag der Vorwahl-Nummer des Ortsnetzes, in dem der Unternehmer tätig ist, sah das Gericht als nicht ausreichend an und gab dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch statt.


(Foto: grafficx - Fotolia.com)

Fahrradtaxen

Einheitliche Genehmigungspraxis

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möchte für die gewerbliche Personenbeförderung mit "dreirädrigen, überwiegend mit Trethilfen ausgestatteten Fahrrädern" eine einheitliche Genehmigungspraxis erreichen. Die im Zusammenwirken mit den obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder entwickelten Empfehlungen für die Entscheidung über Anträge auf Zulassung des Betriebs von Fahrradtaxen richten sich an die Straßenverkehrsämter. Sie umfassen:

  • Bereiche und Strecken des zugelassenen Betriebs
  • Geltungsbereich und Geltungsdauer
  • Bedingungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung (Versicherung, Sachkunde, technisches Gutachten)
  • Auflagen (Nummerierung der Radtaxen, Aufzeichnungen über Namen und Anschriften der Fahrer, Unterrichtung der Fahrer, Mitführen der Ausnahmegenehmigung)
  • Weitere Hinweise betreffend Verstöße gegen Nebenbestimmungen und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
  • Gebühr für die Ausnahmegenehmigung gemäß Nr. 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Die Empfehlungen sind im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) Jg. 2003, Seite 429, veröffentlicht worden.


Personenbeförderung

Kein Entgelt - keine Genehmigungspflicht

Mit der Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen werden in verschiedenen Regionen Konzepte zur Förderung des Tourismus umgesetzt. Dabei sind auch kostenlose Fahrdienste von Hotels und Pensionen entstanden. Im Rothaarsteig, im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen gelegen, war ein Problem entstanden, weil hessische Genehmigungsbehörden  eine andere Rechtsauffassung vertraten als die NW-Behörden. Die Verkehrsminister beider Bundesländer einigten sich jetzt auf folgende Rechtsauffassung:  Personentransfers mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen einschließlich Fahrer geeignet sind, sind von der Genehmigungspflicht gemäß Personenbeförderungsgesetz ausgenommen, sofern für die  Beförderung kein Entgelt zu entrichten ist. 

Ansprechpartner

Jürgen Graszt

Jürgen Graszt

Telefon 0251 707-227

Telefax 0251 707-383

Email an <strong>Jürgen Graszt</strong>

Referent für Rechtsfragen des Berufszugangs und des Güterverkehrs/Personenverkehrs, Fachkundeprüfungen

 
Christiane Leißing

Christiane Leißing

Telefon 0251 707-329

Telefax 0251 707-376

Email an <strong>Christiane Leißing</strong>

Anhörverfahren und Fachkundeprüfungen Güter-/Personenverkehr,
Infopool Verkehr/Logistik

 
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  • Akademie der Wirtschaft

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