IHK Nord Westfalen

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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01589

.Verkehr/Logistik

Maut Bruecke

(Foto: Toll Collect)

Pflicht für Lkw ab zwölf Tonnen

Die Maut in Deutschland

Die Mautpflicht gilt grundsätzlich für alle Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen bei der Benutzung von Autobahnen und teilweise auf Bundesstraßen. Trotz massiver Porteste von Seiten der betroffenen Wirtschaft wurden die Mautsätze zum 1. Januar 2009 erhöht.

Werden Verstöße gegen das Autobahnmautgesetz (ABMG) festgestellt, wird erstens die Maut nacherhoben und zweitens ein Bußgeld verhängt. Die Bußgeldhöhe für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Maut (vorsätzlich oder fahrlässig) kann gemäß Autobahnmautgesetz (ABMG) bis zu 20.000 Euro betragen. Verstöße und Bußgeldhöhe sind in einem Bußgeldkatalog veröffentlicht, der auf der Internetseite des BAG veröffentlicht ist.


Registrierung bei Toll Collect

Mautbefreiung möglich

Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) sieht für bestimmte Kraftfahrzeuge eine Befreiung von der Mautpflicht vor. Für diese dauerhaft mautbefreiten Kraftfahrzeuge ist eine freiwillige Registrierung bei der Betreibergesellschaft des Mautsystems, der Toll Collect GmbH, möglich. Die freiwillige Registrierung bietet sich an, um z. B. unnötige Kontrollen und Nacherhebungsbescheide zu vermeiden. Diese bei Toll Collect als von der Maut befreiten registrierten Fahrzeuge werden vom Kontrollsystem über das Kennzeichen erkannt. Die Registrierungsdauer ist auf zwei Jahre befristet. Für die Verlängerung der Registrierung gilt ein vereinfachtes Verfahren.


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Beate Schleicher

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