.Kraftomnibusse

(Foto: Wojciech Gajda - Fotolia)
Netzwerk www.busoperator.org
Online Kontakte knüpfen
Ein Netzwerk für Busunternehmen aus Europa ist im Internet zu finden. Es dient dazu, Kontakte untereinander zu knüpfen und soll zu Kooperationen führen. Die Nutzer können ihr Profil anlegen und verschiedene Funktionen wie Wettervorhersagen, Routenplaner und weitere Funktionen nutzen. Fotos und Videos können auf der Seite eingestellt werden. Auf der in englischer Sprache angebotenen Seite können weitere Sprachen ausgewählt werden.

(Foto:Gilles Lougassi - Fotolia.com)
Gelegenheitsverkehre von Reiseveranstalter
Keine Genehmigungspflicht
Reiseveranstalter benötigen eine Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz, wenn für die Reise ein konzessioniertes Busreiseunternehmen eingesetzt wird. Dies gilt z.B. auch für Reisebüros, Tourist-Informationen oder auch sonstige Organisationen, wenn diese dem Kunden gegenüber als Veranstalter im Sinne des Reiserechtes auftreten. Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wurden aber Erleichterungen geschaffen, veröffentlicht im BGBL. Teil I, Nr. 50 vom 25.07.2002, S. 2691. In § 2 PBefG wurde Abs. 5 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Wer Gelegenheitsverkehre in Form von Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen plant, organisiert und anbietet, dabei gegenüber den Teilnehmern jedoch eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Beförderung nicht von ihm selbst, sondern von einem bestimmten Unternehmer, der Inhaber einer Genehmigung nach PBefG ist, durchgeführt werden, muss selbst nicht im Besitz einer Genehmigung sein."
Gelegenheitsverkehr
Blaue EU-Lizenz statt Interbus-Fahrtenheft
Für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ist im Verkehr mit neuen und alten EU-Mitgliedsstaaten seit 1. Mai 2004 nur noch die "blaue EU-Lizenz" erforderlich. Im Fahrzeug mitzuführen ist eine beglaubigte Kopie dieser Genehmigung und das ausgefüllte EU-Fahrtenblatt. Das Interbus-Fahrtenheft ist für diese Verkehre überflüssig geworden. Anwendung findet es noch für Beförderungen von und nach Bulgarien, Rumänien und Kroatien.
Merkblatt für Busreisende
Zehn Fragen zur Sicherheit
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. (bdo) hat im Internet unter dem Titel "Zehn Fragen zu Ihrer Sicherheit" ein Merkblatt für Busreisende zur Verfügung gestellt, das als PDF-Dokument herunter geladen werden kann.
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft

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