IHK Nord Westfalen

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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01570

.Kraftomnibusse

Fahrgastrechte für Busreisende

Stärkung ab 2013

Die EU-Verordnung 181/2011 sieht eine Stärkung der Fahrgastrechte für Reisende im Busverkehr vor. Sie erfasst alle nationalen und grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste im Langstreckenverkehr ab einer Entfernung von 250 km. Die Verordnung tritt im Frühjahr 2013 in Kraft.

 

(Foto: Wojciech Gajda - Fotolia)

Netzwerk www.busoperator.org

Online Kontakte knüpfen

Ein Netzwerk für Busunternehmen aus Europa ist im Internet zu finden. Es dient dazu, Kontakte untereinander zu knüpfen und soll zu Kooperationen führen. Die Nutzer können ihr Profil anlegen und verschiedene Funktionen wie Wettervorhersagen, Routenplaner und weitere Funktionen nutzen. Fotos und Videos können auf der Seite eingestellt werden. Auf der in englischer Sprache angebotenen Seite können weitere Sprachen ausgewählt werden.


verkehr Dmitry Sitin Fotolia web

(Foto: Dmitry Sitin - Fotolia.com)

DIHK zu ÖPNV

Noch zu wenig Wettbewerb in der EU

Zu wenig Wettberb herrscht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Europa, beklagt der DIHK. Über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu den Voraussetzungen von staatlichen Beihilfen an ÖPNV-Unternehmen zeigt er sich enttäuscht.

 

(Foto:Gilles Lougassi - Fotolia.com)

Gelegenheitsverkehre von Reiseveranstalter

Keine Genehmigungspflicht

Reiseveranstalter benötigen eine Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz, wenn für die Reise ein konzessioniertes Busreiseunternehmen eingesetzt wird. Dies gilt z.B. auch für Reisebüros, Tourist-Informationen oder auch sonstige Organisationen, wenn diese dem Kunden gegenüber als Veranstalter im Sinne des Reiserechtes auftreten. Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wurden aber Erleichterungen geschaffen, veröffentlicht  im BGBL. Teil I, Nr. 50 vom 25.07.2002, S. 2691. In § 2 PBefG wurde Abs. 5 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Wer Gelegenheitsverkehre in Form von Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen plant, organisiert und anbietet, dabei gegenüber den Teilnehmern jedoch eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Beförderung nicht von ihm selbst, sondern von einem bestimmten Unternehmer, der Inhaber einer Genehmigung nach PBefG ist, durchgeführt werden, muss selbst nicht im Besitz einer Genehmigung sein."


Gelegenheitsverkehr

Blaue EU-Lizenz statt Interbus-Fahrtenheft

Für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ist im Verkehr mit neuen und alten EU-Mitgliedsstaaten seit 1. Mai 2004 nur noch die "blaue EU-Lizenz" erforderlich. Im Fahrzeug mitzuführen ist eine beglaubigte Kopie dieser Genehmigung und das ausgefüllte EU-Fahrtenblatt. Das Interbus-Fahrtenheft ist für diese Verkehre überflüssig geworden. Anwendung findet es noch für Beförderungen von und nach Bulgarien, Rumänien und Kroatien.


Merkblatt für Busreisende

Zehn Fragen zur Sicherheit

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. (bdo) hat im Internet unter dem Titel "Zehn Fragen zu Ihrer Sicherheit" ein Merkblatt für Busreisende zur Verfügung gestellt, das als PDF-Dokument herunter geladen werden kann.

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Jürgen Graszt

Jürgen Graszt

Telefon 0251 707-227

Telefax 0251 707-383

Email an <strong>Jürgen Graszt</strong>

 
Christiane Leißing

Christiane Leißing

Telefon 0251 707-329

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